Definition
Der Energieausweis ist seit 2014 beim Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien Pflicht. Er informiert den Kaeufer/Mieter ueber den Energieverbrauch. Rechtsgrundlage: § 80 GEG (Gebaeudeenergiegesetz). Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis (berechnet, aufwendiger) und den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsaechlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre).
Wichtige Fakten
- Pflicht seit 2014 beim Verkauf oder der Neuvermietung
- Kosten: ca. 50-100 Euro Verbrauchsausweis, 300-500 Euro Bedarfsausweis
- Gueltigkeit: 10 Jahre
- Bussgelder bei fehlendem Ausweis: bis 10.000 Euro
- Energiekennwerte muessen in Immobilienanzeigen angegeben werden
Praxisbeispiel
Herr Schmidt moechte sein Einfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim vermieten. Er beauftragt einen Energieberater fuer 80 Euro einen Verbrauchsausweis. Das Dokument zeigt: 140 kWh/(m2*a), Klasse D. Diese Werte muessen in allen Anzeigen und beim ersten Besichtigungstermin dem Interessenten gezeigt werden.
Häufige Fragen
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