Definition

Der Energieausweis ist seit 2014 beim Verkauf und der Vermietung von Wohnimmobilien Pflicht. Er informiert den Kaeufer/Mieter ueber den Energieverbrauch. Rechtsgrundlage: § 80 GEG (Gebaeudeenergiegesetz). Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis (berechnet, aufwendiger) und den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsaechlichem Verbrauch der letzten 3 Jahre).

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Herr Schmidt moechte sein Einfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim vermieten. Er beauftragt einen Energieberater fuer 80 Euro einen Verbrauchsausweis. Das Dokument zeigt: 140 kWh/(m2*a), Klasse D. Diese Werte muessen in allen Anzeigen und beim ersten Besichtigungstermin dem Interessenten gezeigt werden.

Häufige Fragen

Fuer Haeuser ab Baujahr 1978 mit Energiestandard-Bescheinigung reicht oft der Verbrauchsausweis. Fuer aeltere Haeuser (unter 5 Wohneinheiten, Bj vor 1977 ohne Modernisierung) ist der Bedarfsausweis Pflicht.
Qualifizierte Fachkraefte: Energieberater, Architekten, Schornsteinfeger. Die Qualifikation ist im GEG geregelt.
Bei Verkauf/Vermietung ohne Ausweis drohen Bussgelder bis 10.000 Euro. Zudem koennen Kaeufer/Mieter spaeter Schadensersatz fordern, wenn die tatsaechliche Energiebilanz schlechter ist als vermutet.
Ja, der Ausweis gehoert zur Immobilie und wird beim Verkauf mit uebergeben. Er ist 10 Jahre gueltig ab Ausstellung.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.