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Kürzlich verkauft
Auszug aus unseren erfolgreichen Verkäufen in Frankfurt und Umgebung.
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Was uns von anderen Maklern unterscheidet
Seit 2020 vertrauen Eigentümer in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet auf Panthera Immobilien. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück: Wir setzen den Preis auf Basis vergleichbarer Verkäufe an und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Der Preis entscheidet
Fundierte Marktdaten statt Bauchgefühl. Wir analysieren vergleichbare Verkäufe, Nachfrage und Standortfaktoren – für den optimalen Angebotspreis.
Preisstrategie
Professionelles Exposé
Hochwertige Fotos, je nach Objekt Drohnenaufnahmen und ein Immobilienvideo.
Schneller Verkauf
Gezielte Vermarktung auf allen Portalen und aktive Käuferkartei.
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Für jeden Schritt der richtige Profi – von Bewertung bis Vermarktung.
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Frankfurt, Taunus, Wetterau, Offenbach.
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Christian Karsunke und sein Team kennen den Frankfurter Immobilienmarkt aus erster Hand. Seit 2020 über 150 Objekte erfolgreich vermittelt.
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Häufige Fragen zum Immobilienverkauf
Bei einem realistischen Angebotspreis ist eine Immobilie nach unserer Erfahrung in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten verkauft, gerechnet vom Start der Vermarktung bis zum Notartermin. Abweichungen sind je nach Objekt, Lage und Marktlage möglich. Einen seriösen Zeitraum für Ihre Immobilie nennen wir Ihnen nach der Bewertung. Zwischen der Einigung mit dem Käufer und dem Notartermin vergehen meist einige Wochen, weil die Bank des Käufers die Finanzierung prüft und der Notar den Vertrag vorbereitet.
Nach dem Notartermin zahlt der Käufer den Kaufpreis, sobald der Notar ihm die Fälligkeit mitteilt. Voraussetzung dafür sind unter anderem die eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch und alle nötigen Genehmigungen. Auch das dauert meist einige Wochen.
Für den Verkauf einer Immobilie brauchen Sie in jedem Fall einen aktuellen Grundbuchauszug, in aller Regel einen gültigen Energieausweis, die Flurkarte, Baupläne mit Grundrissen, die Baugenehmigung und eine Wohnflächenberechnung. Je nach Objekt kommen weitere Unterlagen dazu:
- bei Häusern der Nachweis der Gebäudeversicherung
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und zu Altlasten, bei einem Baudenkmal die Auskunft zum Denkmalschutz
- Belege über Modernisierungen und Reparaturen
- bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die letzten Hausgeldabrechnungen, der Wirtschaftsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Höhe der Erhaltungsrücklage
- bei vermieteten Objekten die Mietverträge
- bei einem Erbbaurecht der Erbbaurechtsvertrag
Verkaufen Sie mit uns, besorgen wir fehlende Unterlagen mit Ihrer Vollmacht und bereiten sie auf. Die Kosten dafür tragen wir bei einem Verkauf über uns vollständig. Von Ihnen brauchen wir vor allem, was nur Sie haben, zum Beispiel Belege über Modernisierungen. Außerdem sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Ihren Ausweis zu prüfen.
Für Wohnungen ausführlich: Eigentumswohnung verkaufen
In der Regel zahlt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch. Das Gesetz weist ihm die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung ins Grundbuch zu (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Grunderwerbsteuer schulden Käufer und Verkäufer gesetzlich gemeinsam. In vielen Kaufverträgen wird aber vereinbart, dass der Käufer sie zahlt. In Hessen beträgt sie 6 % des Kaufpreises.
Für Ihre Käufer interessant: Wer in Hessen eine Wohnimmobilie kauft, noch nie eine Immobilie besessen hat und selbst einzieht, kann für Kaufverträge ab dem 01.03.2024 das Hessengeld beantragen. Es fördert die Grunderwerbsteuer für den selbst genutzten Teil der Immobilie.
Mehr dazu: Grunderwerbsteuer in Hessen und Notarkosten
Als Verkäufer zahlen Sie vor allem die Maklerprovision, wenn Sie mit einem Makler verkaufen. Bei Panthera Immobilien sind das bei Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel 3,57 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten für Notar und Grundbuch trägt nach dem Gesetz der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB), die Grunderwerbsteuer übernimmt er in der Regel vertraglich.
Kosten können für Sie dazukommen, wenn im Grundbuch noch eine Grundschuld eingetragen ist. Die Kosten der Löschung trägt normalerweise der Verkäufer. Zahlen Sie einen Kredit mit fester Zinsbindung vorzeitig zurück, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Steuern fallen nur in bestimmten Fällen an, etwa wenn Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen.
Unterlagen wie Energieausweis und Grundbuchauszug besorgen wir für Sie. Die Kosten dafür und die gesamten Vermarktungskosten tragen wir bei einem Verkauf über uns vollständig.
Ja, das ist üblich. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar darum, dass die Grundschuld Ihrer Bank gelöscht wird. Den Teil des Kaufpreises, den Ihre Bank noch bekommt, zahlt der Käufer direkt an sie, den Rest erhalten Sie. So zahlt der Käufer nie mehr als den vereinbarten Kaufpreis und bekommt eine lastenfreie Immobilie.
Ist der Zins Ihres Kredits fest vereinbart, kann die Bank für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 BGB). Liegt die vollständige Auszahlung des Darlehens mehr als zehn Jahre zurück, können Sie es mit einer Frist von sechs Monaten ohne diese Entschädigung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wurden Zins oder Rückzahlung später neu vereinbart, zählen die zehn Jahre ab dieser Vereinbarung. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer Bank, am besten schon vor dem Verkaufsstart.
In vielen Fällen nicht. Verkaufen Sie eine Immobilie aus Ihrem Privatvermögen, ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder zumindest im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie zählt der Zeitpunkt, zu dem der Vorbesitzer sie angeschafft hat. Gehört die Immobilie zu einem Betriebsvermögen oder handeln Sie gewerblich mit Immobilien, gelten andere Regeln. In allen anderen Fällen kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen.
Ihren Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Steuerberatung dürfen wir als Makler nicht leisten.
Ja, für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung brauchen Sie in aller Regel einen gültigen Energieausweis. Sie müssen ihn oder eine Kopie Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags übergeben. Inserieren Sie die Immobilie, gehören Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 10.000 €. Ausgenommen sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche. Die Regeln stehen im Gebäudeenergiegesetz, das im Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt wurde.
Fehlt ein gültiger Energieausweis, beauftragen wir ihn für Sie. Die Kosten tragen wir bei einem Verkauf über uns vollständig.
Ja, eine vermietete Wohnung können Sie verkaufen, der Mietvertrag bleibt dabei bestehen. Mit dem Eigentumsübergang tritt der Käufer an Ihre Stelle als Vermieter, Ihr Mieter muss also nicht ausziehen (§ 566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“). Wurde die Wohnung erst nach Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, kann der Mieter ein Vorkaufsrecht haben (§ 577 BGB). Ein Käufer, der selbst einziehen möchte, kann nur mit einem gesetzlichen Grund wie Eigenbedarf kündigen und muss die Kündigungsfristen einhalten (§ 573 BGB). Nach einer solchen Umwandlung kann sich der Käufer auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung erst nach einer Sperrfrist berufen. Sie beginnt mit der Veräußerung der Wohnung und beträgt mindestens drei Jahre, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach Landesrecht bis zu zehn Jahre (§ 577a BGB). Nach unserer Erfahrung interessieren sich für vermietete Wohnungen deshalb vor allem Kapitalanleger, die auf Miete und Rendite achten.
Beim Verkauf stimmen wir die Besichtigungstermine in der Regel direkt mit Ihren Mietern ab.
Ausführlich: Vermietete Wohnung verkaufen
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Verkaufen können sie die Immobilie nur gemeinsam, alle Miterben müssen mitwirken (§ 2040 BGB). Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, kann dieser über die Immobilie verfügen (§ 2205 BGB). Sind Miterben minderjährig, braucht der Verkauf in der Regel die Genehmigung des Familiengerichts. Für das Grundbuch brauchen Sie einen Erbschein. Gibt es ein notarielles Testament, genügt meist das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Den Erlös teilen die Erben, nachdem Nachlassverbindlichkeiten und Kosten beglichen sind, in der Regel nach ihren Erbquoten. Lehnt ein Miterbe den Verkauf ab, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen, sofern der Erblasser die Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen hat. Eine Versteigerung kann weniger bringen als ein freier Verkauf.
Eine gemeinsame Immobilienbewertung hilft, weil dann alle Erben von derselben Zahl ausgehen. Streiten die Erben über den Wert, kann ein Verkehrswertgutachten Klarheit schaffen. Ihr Vorgehen im Streitfall klären Sie am besten anwaltlich.
Ausführlich: Hausverkauf in der Erbengemeinschaft
Achten Sie vor allem auf vier Punkte: die konkreten Leistungen des Maklers, Höhe und Fälligkeit der Provision, die Laufzeit samt Verlängerung und Kündigung sowie Ihre eigenen Pflichten, etwa ob es ein Alleinauftrag ist und ob Sie bei einem Ende ohne Verkauf Kosten erstatten müssen. Halten Sie die erste Laufzeit möglichst kurz. Erbringt der Makler keine gute Leistung, sind Sie dann nicht unnötig lange an ihn gebunden. Arbeitet er gut, kann sich der Vertrag automatisch verlängern. Von Erstlaufzeiten ab sechs Monaten raten wir ab.
Für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail oder schriftlich (§ 656a BGB). Schließen Sie den Vertrag als Verbraucher bei sich zu Hause oder per E-Mail, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Ob jetzt ein guter Zeitpunkt für den Verkauf Ihrer Immobilie ist, hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation und von der Marktlage ab, einen allgemein besten Zeitpunkt gibt es nicht. Laut Gutachterausschuss wurden im ersten Halbjahr 2026 in Frankfurt 1.354 Eigentumswohnungen verkauft, rund 15 % weniger als ein Jahr zuvor. Bei Eigenheimen blieb die Zahl mit 258 Verkäufen auf Vorjahresniveau. Das geringe Wohnungsangebot stabilisiert nach seiner Einschätzung die Preise, gleichzeitig dämpfen steigende Zinsen und Baukosten einen weiteren Anstieg. Der Markt wird sich vermutlich weiter konsolidieren und stabilisieren.
Es sind nur allgemeine Zahlen für ganz Frankfurt. Was sie für Ihre Immobilie bedeuten, zeigen wir Ihnen in der Bewertung. Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 17.08.2026.
Ja, den Tag der Übergabe vereinbaren Sie mit dem Käufer im Kaufvertrag. Er kann auch einige Monate nach dem Notartermin liegen, wenn der Käufer einverstanden ist. Wer dauerhaft bleiben möchte, kann ein Wohnrecht vereinbaren oder nach dem Verkauf zur Miete wohnen. Ein Wohnrecht mindert den Kaufpreis, weil der Käufer die Immobilie nicht selbst nutzen kann.
Ausführlich: Haus verkaufen im Alter
Ein zu hoch angesetzter Startpreis. Er wirkt stark auf das Ergebnis und lässt sich später kaum unbemerkt korrigieren. Steht eine Immobilie lange im Netz oder wird der Preis gesenkt, fragen sich Interessenten, was mit ihr nicht stimmt. Entsprechend härter verhandeln sie. Zwei weitere häufige Fehler sind Besichtigungen mit Interessenten ohne geklärte Finanzierung sowie unvollständige Unterlagen, die den Notartermin verzögern.
Wie wir den Preis herleiten: Immobilienbewertung
Das entscheiden Sie. Wir stellen Ihnen die Interessenten vor und sagen Ihnen, wie wir deren Finanzierung und Ernsthaftigkeit einschätzen. Dazu bekommen Sie unsere Empfehlung. Gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa der Stadt oder eines Mieters, bleiben davon unberührt. Verbindlich wird der Kaufvertrag erst mit der Beurkundung beim Notar, bis dahin ist keine Seite zum Kauf oder Verkauf verpflichtet.
In der Regel nicht. Wir empfehlen sogar, nicht dabei zu sein, die Entscheidung liegt aber selbstverständlich bei Ihnen. Ohne die Eigentümer verhalten sich Kaufinteressenten nach unserer Erfahrung offener: Sie stellen mehr Fragen und sagen eher, was sie über die Immobilie wirklich denken. Diese Rückmeldungen brauchen wir für die weitere Vermarktung. Die Besichtigungen führen wir für Sie durch, Bedarf und Finanzierungsstand der Interessenten erfragen wir vorab im Gespräch. Bei vermieteten Objekten stimmen wir die Termine in der Regel direkt mit Ihren Mietern ab.
In der Regel läuft unser Maklervertrag zunächst drei Monate, die Laufzeit vereinbaren wir aber individuell mit Ihnen. Im Standardvertrag verlängert er sich danach jeweils um einen Monat, wenn Sie nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf kündigen. Eine E-Mail genügt. Liegt nach den ersten drei Monaten kein Angebot in Höhe des Angebotspreises vor, prüfen wir den Preis gemeinsam mit Ihnen anhand einer Auswertung der Vermarktung. Kommt nach dem Vertragsende ein Kaufvertrag mit einem Interessenten zustande, den wir Ihnen nachgewiesen oder vermittelt haben, fällt die Provision trotzdem an.
Ja, Mängel und andere für den Kauf wichtige Umstände müssen Sie offenlegen, wenn Sie sie kennen oder für möglich halten und ein Käufer sie bei der Besichtigung nicht ohne Weiteres erkennen kann. Kaufverträge über gebrauchte Immobilien schließen die Haftung für Mängel häufig aus. Auf diesen Ausschluss kann sich ein Verkäufer aber nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Halten Sie bekannte Mängel deshalb schriftlich fest, im Exposé und im Kaufvertrag. Wie das im Kaufvertrag geschieht, bespricht der Notar mit beiden Seiten.
Kaum etwas schadet einem Verkauf so sehr wie ein Käufer, der das Vertrauen verliert. Deshalb sprechen wir bekannte Mängel von uns aus an. Vorher überlegen wir mit Ihnen, ob sich ein Mangel beheben lässt oder wie wir ihn offen darstellen. Im Zweifel legen Sie einen Umstand lieber offen.
Vor der Beurkundung ist niemand zum Kauf oder Verkauf verpflichtet, dann verkaufen Sie an den nächsten Interessenten. Nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag verbindlich. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, können Sie ihm eine angemessene Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Ihr Eigentum geben Sie dabei nicht vorzeitig aus der Hand, denn die Umschreibung im Grundbuch beantragt der Notar in der Regel erst, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Weil für den Käufer zu diesem Zeitpunkt meist schon eine Vormerkung im Grundbuch steht, klären Sie die Rückabwicklung mit dem Notar oder anwaltlich. Um dieses Risiko zu senken, erfragen wir den Finanzierungsstand der Interessenten schon vor der Besichtigung.
Stand: Oktober 2026. Antworten geprüft von Christian Karsunke, Inhaber von Panthera Immobilien.
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