Wer eine vermietete Wohnung verkaufen möchte, steht vor besonderen Herausforderungen: Der Mietvertrag läuft weiter, die Käufergruppe ist kleiner und der Verkaufspreis liegt oft deutlich unter dem einer leerstehenden Immobilie. Gleichzeitig gibt es gute Gründe, eine Kapitalanlage zu veräußern – ob Erbfall, Portfoliobereinigung oder Kapitalbedarf. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie trotz bestehender Vermietung den besten Preis für Ihre Wohnung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet erzielen.

Was bedeutet es, eine vermietete Wohnung zu verkaufen?

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung wird das bestehende Mietverhältnis automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) schützt den Mieter – und schränkt gleichzeitig die Handlungsoptionen des Käufers ein.

Das hat direkte Auswirkungen auf den Markt: Selbstnutzer, die sofort einziehen wollen, fallen als Käufer häufig weg. Übrig bleiben vor allem Kapitalanleger, die eine stabile Mietrendite suchen. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte diese Dynamik kennen.

Wann ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung sinnvoll?

Tipp: Lassen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Wohnung vor jeder Entscheidung professionell einschätzen – eine kostenlose Immobilienbewertung liefert Ihnen eine belastbare Grundlage.

Gerade in Frankfurt beobachten wir bei Panthera Immobilien, dass vermietetes SondereigentumSondereigentum ist der Teil einer Eigentumswohnung, der einem Eigentümer allein gehört – typischerweise die Wohnräume selbst (ohne tragende Wände und Gemeinschaftsflächen). in beliebten Stadtteilen wie Bornheim, Sachsenhausen oder dem Nordend trotz Abschlag zügig Käufer findet – die Nachfrage nach Kapitalanlagen mit stabiler Mietrendite ist im Rhein-Main-Gebiet weiterhin hoch.

Wertminderung durch Vermietung – So viel weniger ist Ihre Wohnung wert

Die zentrale Frage für jeden Eigentümer: Wie groß ist der Abschlag gegenüber einer leerstehenden Wohnung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

10–30 %
Typischer Preisabschlag für vermietete Wohnungen gegenüber vergleichbaren leerstehenden Objekten (Quelle: Gutachterausschuss Frankfurt, Marktbericht 2025)

Welche Faktoren bestimmen die Höhe des Abschlags?

Faktor Geringer Abschlag (10–15 %) Hoher Abschlag (20–30 %)
Mietvertrag Befristet / kurzfristig kündbar Unbefristet, langlaufend
Miethöhe Marktmiete oder darüber Deutlich unter Marktniveau
Mieterverhältnis Unkompliziert, zuverlässig Konflikte, Zahlungsrückstände
Kündigungsoptionen Eigenbedarf möglich Sperrfrist, Sozialklausel
Lage Top-Lage (Westend, Nordend) Randlage mit weniger Nachfrage

Rechenbeispiel: Bornheim, 80 m², 3-Zimmer-Wohnung

Stellen Sie sich eine 80-m²-Wohnung in Frankfurt-Bornheim vor:

Leerstehend: Marktwert ca. 380.000 € (4.750 €/m²)

Vermietet, Miete auf Marktniveau: ca. 340.000 € (Abschlag ~10 %)

Vermietet, Miete 20 % unter Markt, unbefristeter Vertrag: ca. 310.000 € (Abschlag ~18 %)

Vermietet, älterer Mieter mit Sozialklausel: ca. 285.000 € (Abschlag ~25 %)

Die Spanne ist erheblich. Deshalb ist eine professionelle Bewertung, die den konkreten Mietvertrag berücksichtigt, unverzichtbar. Ein pauschales Verkehrswertgutachten ohne Berücksichtigung des Mietverhältnisses führt in der Regel zu falschen Preiserwartungen.

„Kauf bricht nicht Miete“ – Rechte des Mieters bei Eigentümerwechsel

Dieser Grundsatz aus § 566 BGB ist das Fundament jedes Verkaufs einer vermieteten Wohnung: Der bestehende MietvertragDer Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter – Miethöhe, Laufzeit, Kündigungsfristen und Nebenkosten. Er geht bei Eigentümerwechsel nach § 566 BGB auf den neuen Eigentümer über. geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über. Der Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen und kann auch nicht dazu gezwungen werden, den Mietvertrag zu ändern.

Was bedeutet § 566 BGB konkret?

Für den Mieter:

Für den Käufer:

Für Sie als Verkäufer heißt das: Transparenz ist entscheidend. Je besser Sie den Mietvertrag, die Miethistorie und das Verhältnis zum Mieter dokumentieren, desto höher ist das Vertrauen potenzieller Käufer – und damit der erzielbare Preis.

Eigenbedarf & Sperrfristen – Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Viele Käufer einer vermieteten Wohnung planen, die Immobilie langfristig selbst zu nutzen. Doch zwischen Kauf und Eigenbedarfskündigung liegen gesetzliche Hürden.

Ablauf einer Eigenbedarfskündigung nach Kauf

  1. Eintragung im GrundbuchDas Grundbuch ist ein amtliches Register beim Grundbuchamt, das alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen an einem Grundstück dokumentiert.: Erst mit der Grundbuchumschreibung wird der Käufer rechtlich Eigentümer und tritt in den Mietvertrag ein.
  2. Sperrfrist prüfen: In vielen hessischen Gemeinden gilt eine Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB. In Frankfurt am Main beträgt diese Sperrfrist 5 Jahre nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (Kündigungssperrfristverordnung Hessen).
  3. Kündigungsfrist beachten: Zusätzlich zur Sperrfrist gelten die regulären Kündigungsfristen – je nach Mietdauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB).
  4. Eigenbedarfsgründe nachweisen: Der Käufer muss einen konkreten, nachvollziehbaren Eigenbedarf für sich oder nahe Angehörige belegen.
  5. Sozialklausel (§ 574 BGB): Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug eine besondere Härte bedeuten würde – etwa bei hohem Alter, Krankheit oder langer Wohndauer.
„In der Praxis vergehen in Frankfurt zwischen Kauf und tatsächlichem Einzug bei Eigenbedarf oft 6 bis 8 Jahre – die 5-jährige Sperrfrist plus Kündigungsfrist plus möglicher Widerspruch. Käufer, die das nicht einkalkulieren, erleben unangenehme Überraschungen.“ Christian Karsunke, Geschäftsführer Panthera Immobilien

Diese Realität beeinflusst direkt den Verkaufspreis: Je länger die erwartbare Wartezeit bis zur Eigennutzung, desto höher der Abschlag – und desto wichtiger wird die richtige Käufer-Zielgruppe.

Steuern beim Verkauf einer vermieteten Immobilie

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung spielen steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle – insbesondere die SpekulationsfristDie Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre für vermietete Immobilien (§ 23 EStG). Liegt der Verkauf innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. und die Frage nach gewerblichem Grundstückshandel.

Die 10-Jahres-Regel (§ 23 EStG)

Liegt zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie mehr als 10 Jahre, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Bei vermieteten Objekten gibt es – anders als bei selbstgenutzten – keine Ausnahme, die die Frist verkürzt.

Szenario Steuer auf Gewinn Hinweis
Verkauf nach > 10 Jahren Haltedauer Steuerfrei Regelfall bei Kapitalanlagen
Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist Persönlicher Steuersatz (bis 45 %) Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus AfA-Rückrechnung
3. Objektverkauf innerhalb von 5 Jahren Gewerblicher Grundstückshandel Gewerbesteuer + USt. möglich – Steuerberater einschalten
Verkauf aus Erbschaft Frist des Erblassers zählt Hat der Erblasser vor >10 Jahren gekauft, ist der Verkauf steuerfrei

Praxistipp: Bei einer Erbengemeinschaft, die ein Haus verkauft, zählt die Haltedauer des Erblassers. Das bedeutet: Auch wenn Sie die Wohnung erst vor kurzem geerbt haben, kann der Verkauf steuerfrei sein.

Lassen Sie die steuerlichen Konsequenzen vor dem Verkauf immer von einem Steuerberater prüfen – die Kosten dafür sind gering im Vergleich zu einer unerwarteten Steuernachzahlung.

So erzielen Sie den besten Preis für Ihre vermietete Wohnung

Auch mit bestehendem Mietvertrag lässt sich ein guter Preis erzielen – wenn Sie strategisch vorgehen.

7 Schritte zum optimalen Verkauf

Was ist Ihre vermietete Immobilie wirklich wert?

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Häufig gestellte Fragen

Der Abschlag gegenüber einer leerstehenden Wohnung liegt typischerweise zwischen 10 und 30 Prozent. Entscheidend sind die Miethöhe im Verhältnis zum Marktniveau, die Restlaufzeit des Mietvertrags und die Kündigungsmöglichkeiten. In gefragten Frankfurter Stadtteilen fällt der Abschlag tendenziell geringer aus.
Nein. Nach § 566 BGB gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Der bestehende Mietvertrag geht vollständig auf den neuen Eigentümer über. Der Mieter muss dem Verkauf nicht zustimmen und hat keinerlei Pflicht, die Wohnung zu räumen.
Grundsätzlich ja, aber mit erheblichen Einschränkungen. In Frankfurt gilt eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Dazu kommen die regulären Kündigungsfristen von 3 bis 9 Monaten und die Möglichkeit des Mieters, bei besonderer Härte zu widersprechen.
In Frankfurt am Main gilt eine 5-jährige Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB in Verbindung mit der hessischen Kündigungssperrfristverordnung. Innerhalb dieser 5 Jahre kann der neue Eigentümer nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Frist beginnt mit der Eintragung im Grundbuch.
Die wichtigste Zielgruppe sind Kapitalanleger, die eine stabile Mietrendite suchen. Ein Makler mit lokalem Netzwerk im Frankfurter Investorenmarkt kann vermietete Wohnungen oft schneller und zu besseren Preisen vermitteln als über öffentliche Portale. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.