Wer in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet eine Immobilie verkaufen, vermieten oder umfassend sanieren möchte, kommt am EnergieausweisDokument, das den Energieverbrauch/-bedarf eines Gebäudes ausweist. Bei Verkauf/Vermietung Pflicht (§ 80 GEG). nicht vorbei. Seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist das Dokument bei nahezu jeder Transaktion vorgeschrieben — und wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wann Sie einen Energieausweis brauchen, was er kostet, wo Sie ihn beantragen und worauf Sie beim Immobilienverkauf besonders achten müssen.
Was ist ein Energieausweis — und wann ist er Pflicht?
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes auf einer Farbskala von Grün (sehr effizient) bis Rot (hoher Verbrauch) darstellt. Er enthält Angaben zum Energieverbrauch oder -bedarf pro Quadratmeter und Jahr, die Energieeffizienzklasse sowie Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage ist § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die dort verankerte Pflicht lässt sich auf drei zentrale Szenarien zusammenfassen:
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Verkauf: Jeder Verkäufer muss potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bestimmte Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen.
- Vermietung: Auch bei Neuvermietung ist der Energieausweis dem Mietinteressenten unaufgefordert vorzuzeigen.
- Neubau: Für jeden Neubau muss ein Energieausweis auf Basis des berechneten Energiebedarfs erstellt werden.
- Umfangreiche Sanierung: Wird mehr als 10 % der Gebäudehülle erneuert (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch), ist ebenfalls ein neuer Ausweis fällig.
- Öffentliche Gebäude: Gebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche müssen den Energieausweis sichtbar aushängen.
Ausnahmen: Nicht vorlagepflichtig ist der Energieausweis bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche sowie bei Gebäuden, die nicht regelmäßig beheizt werden (z. B. Garagen, bestimmte Lagerhallen). Auch wenn Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen und weder verkaufen noch vermieten, benötigen Sie keinen Energieausweis.
Für Eigentümer in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet ist besonders relevant: Die Pflicht gilt unabhängig vom Gebäudetyp — ob Einfamilienhaus in Bergen-Enkheim, Altbauwohnung im Nordend oder Mehrfamilienhaus in Offenbach.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — welchen brauchen Sie?
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, die sich grundlegend in ihrer Methodik und Aussagekraft unterscheiden:
Der BedarfsausweisEnergieausweis auf Basis der Gebäudedaten (Bausubstanz, Heizung, Dämmung). Unabhängig vom Nutzerverhalten. bewertet die energetische Qualität anhand der baulichen Substanz — also Wandaufbau, Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Gebäudegeometrie. Ein Energieberater berechnet den theoretischen Energiebedarf nach einem normierten Verfahren. Das Ergebnis ist unabhängig davon, ob der bisherige Bewohner sparsam oder verschwenderisch geheizt hat.
Der VerbrauchsausweisEnergieausweis auf Basis der tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Abhängig vom Nutzerverhalten. basiert dagegen auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er spiegelt also das reale Heizverhalten der Bewohner wider — was ihn anfällig für Verzerrungen macht. Steht eine Wohnung längere Zeit leer oder heizt der Bewohner kaum, fällt der Verbrauchswert unrealistisch niedrig aus.
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Datengrundlage | Bausubstanz, Heizung, Dämmung | Heizkostenabrechnungen (3 Jahre) |
| Kosten | 300–500 € | 50–100 € |
| Aussagekraft | Hoch — unabhängig vom Nutzerverhalten | Mittel — abhängig vom Heizverhalten |
| Vor-Ort-Termin nötig? | Ja (in der Regel) | Nein (oft online möglich) |
| Pflicht bei … | Gebäude vor 1977 mit weniger als 5 WE; Neubau | Alle anderen Wohngebäude (wahlweise) |
| Modernisierungsempfehlungen | Detailliert und gebäudespezifisch | Pauschal |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht? Für Wohngebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben — sofern sie nicht nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden. Damit sind viele Altbauten in Frankfurter Stadtteilen wie Bornheim, Sachsenhausen oder dem Westend betroffen.
Für alle übrigen Wohngebäude haben Eigentümer die Wahl zwischen beiden Varianten. Beim Neubau wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist der Bedarfsausweis die bessere Wahl — auch wenn er teurer ist. Käufer und Finanzierungsberater vertrauen ihm mehr, weil er eine objektive Bewertung liefert. Bei gut gedämmten Gebäuden ab Baujahr 2000 kann der Verbrauchsausweis dagegen ausreichen.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen — und wer ihn erstellt.
Kostenfaktoren im Detail:
Verbrauchsausweis: Die Erstellung ist vergleichsweise einfach, da lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ausgewertet werden. Online-Anbieter erstellen ihn ab ca. 50 €. Beim Schornsteinfeger oder lokalen Energieberater zahlen Sie zwischen 80 und 100 €.
Bedarfsausweis: Hier ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich. Der Aussteller begutachtet Gebäudehülle, Fenster, Heizungsanlage und Dämmung. Je nach Gebäudekomplexität und Anbieter liegen die Kosten zwischen 300 und 500 €. Bei sehr großen Mehrfamilienhäusern oder komplexen Gebäudetypen kann der Preis auch darüber liegen.
Schornsteinfeger als Alternative: Viele Bezirksschornsteinfeger in Frankfurt und Hessen bieten die Erstellung von Energieausweisen an — oft zu einem Preis am unteren Ende der Spanne. Da der Schornsteinfeger Ihre Heizungsanlage bereits kennt und regelmäßig prüft, kann er den Ausweis häufig schneller und mit weniger Aufwand erstellen.
Online-Anbieter: Für den Verbrauchsausweis sind seriöse Online-Portale eine praktische Option. Sie füllen einen Fragebogen aus, laden die Heizkostenabrechnungen hoch und erhalten den Ausweis per Post oder als PDF. Für den Bedarfsausweis ist der Online-Weg nur eingeschränkt möglich, da meist eine Vor-Ort-Begehung nötig ist.
Wichtig: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Umgerechnet auf die Laufzeit sind das bei einem Bedarfsausweis nur 30–50 € pro Jahr — eine überschaubare Investition, die sich beim Verkauf durch einen höheren Vertrauensvorschuss bei Käufern schnell rechnet.
Wer erstellt den Energieausweis?
Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das GEG definiert in § 88 klare Qualifikationsanforderungen. Berechtigt sind:
- Energieberater (BAFA-gelistet oder dena-zertifiziert)
- Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Schornsteinfeger (vor allem für den Verbrauchsausweis)
- Heizungsbauer und Handwerksmeister bestimmter Gewerke mit Weiterbildung
So läuft die Beantragung ab
- Ausweis-Typ klären: Prüfen Sie anhand von Baujahr und Wohneinheiten, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis brauchen (siehe Tabelle oben).
- Unterlagen zusammenstellen: Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis sind Baupläne, Angaben zur Heizungsanlage und (falls vorhanden) Nachweise über Sanierungsmaßnahmen hilfreich.
- Aussteller beauftragen: Holen Sie Angebote von mindestens zwei Anbietern ein — etwa einem lokalen Energieberater und Ihrem Schornsteinfeger. Achten Sie auf die BAFA- oder dena-Listung.
- Vor-Ort-Termin (bei Bedarfsausweis): Der Aussteller begutachtet Ihr Gebäude, dokumentiert Bausubstanz, Fenster, Dämmung und Heizungsanlage.
- Ausweis erhalten: Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 1–3 Wochen. Der fertige Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine Registriernummer.
- Ausweis sicher aufbewahren: Halten Sie den Ausweis für Besichtigungstermine und den Notartermin griffbereit.
Wenn Sie in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet einen passenden Energieberater suchen, hilft die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de. Dort können Sie nach PLZ filtern und finden zertifizierte Aussteller in Ihrer Nähe.
Energieausweis beim Immobilienverkauf — das müssen Sie beachten
Der Energieausweis spielt beim Immobilienverkauf eine zentrale Rolle — und zwar nicht erst beim Notartermin, sondern bereits ab dem ersten Inserat. Die gesetzlichen Vorgaben sind streng, und Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Pflichtangaben in der Immobilienanzeige
Sobald Sie Ihre Immobilie in einem kommerziellen Medium inserieren — ob auf ImmoScout24, in der Frankfurter Neuen Presse oder auf Ihrer eigenen Website — müssen folgende Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- EndenergiebedarfDie Energiemenge, die ein Gebäude pro Jahr und m² für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt. Steht auf dem Energieausweis. oder Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (bei Ausweisen ab Mai 2014)
Vorlagepflicht bei Besichtigungen
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem Kaufinteressenten unaufgefordert vorgelegt werden — entweder als Original oder als Kopie. Nach dem Verkauf muss der Ausweis dem neuen Eigentümer übergeben werden.
Bußgelder bei Verstößen
Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft, die Pflichtangaben in Anzeigen weglässt oder den Ausweis bei Besichtigungen nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 € betragen.
Checkliste: Energieausweis beim Verkauf
- Gültigen Energieausweis vorhanden? (Prüfen Sie das Ausstellungsdatum — Gültigkeit: 10 Jahre)
- Richtiger Typ? (Bedarfsausweis Pflicht bei Gebäude vor 1977 + weniger als 5 WE)
- Pflichtangaben im Inserat eingetragen? (Art, Kennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse)
- Ausweis für Besichtigungstermine griffbereit?
- Ausweis für den Notartermin vorbereitet?
- Übergabe an den Käufer nach Verkauf eingeplant?
- Alle weiteren Verkaufsunterlagen vollständig? (Verkehrswertgutachten, Grundbuchauszug, Grundrisspläne)
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Seit Mai 2014 wird auf dem Energieausweis eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H angegeben — ähnlich wie bei Elektrogeräten. Die Klasse ergibt sich aus dem PrimärenergiebedarfBerücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf die Verluste bei Erzeugung und Transport des Energieträgers. bzw. dem Endenergieverbrauch des Gebäudes.
| Klasse | kWh/(m²·a) | Typische Gebäude |
|---|---|---|
| A+ | < 30 | Passivhaus, KfW-Effizienzhaus 40 |
| A | 30–49 | KfW-Effizienzhaus 55, sehr gut gedämmter Neubau |
| B | 50–74 | Neubau nach aktuellem GEG-Standard, energetisch sanierter Altbau |
| C | 75–99 | Gut sanierter Altbau, Neubau nach EnEV 2014 |
| D | 100–129 | Teilsanierter Altbau mit neuer Heizung und Fenstererneuerung |
| E | 130–159 | Altbau mit einzelnen Modernisierungen |
| F | 160–199 | Unsanierter Altbau (Baujahr 1960er–1970er) |
| G | 200–249 | Unsanierter Altbau (Nachkriegszeit), schlecht gedämmtes MFH |
| H | > 250 | Unsaniertes Gebäude vor 1950, Fachwerk ohne Dämmung |
Was bedeutet das für den Verkaufspreis? Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und empirica zeigen: Immobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse (F–H) erzielen im Schnitt 10–30 % niedrigere Verkaufspreise als vergleichbare Objekte mit Klasse A–C. In Frankfurt, wo die Energiekosten durch hohe Fernwärmepreise und steigende CO₂-Abgaben besonders ins Gewicht fallen, achten Käufer zunehmend auf die Effizienzklasse.
Das bedeutet nicht, dass Sie vor dem Verkauf zwingend sanieren müssen. Aber eine transparente Darstellung der energetischen Situation und eine ehrliche Einschätzung des Modernisierungsbedarfs schaffen Vertrauen — und verhindern Preisverhandlungen nach der Besichtigung.
Tipp für Verkäufer im Rhein-Main-Gebiet: Liegt Ihr Gebäude in den Klassen E–H, kann sich eine Energieberatung vor dem Verkauf lohnen. Nicht unbedingt, um vor dem Verkauf zu sanieren — sondern um Käufern konkrete Kosten für eine Sanierung benennen zu können. Das nimmt Unsicherheit und beschleunigt die Verhandlung.
Häufige Fragen zum Energieausweis
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Der Energieausweis ist ein wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Verkauf — aber bei weitem nicht der einzige. Von der kostenlosen Immobilienbewertung über die professionelle Vermarktung bis zur Begleitung beim Notartermin: Wenn Sie Ihre Immobilie in Frankfurt oder dem Rhein-Main-Gebiet verkaufen möchten, begleiten wir Sie als inhabergeführter Makler persönlich durch den gesamten Prozess.
Auch bei Fragen rund um den Energieausweis, die Grunderwerbsteuer in Hessen oder ein Verkehrswertgutachten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung — rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung.
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