Wer eine vermietete Immobilie bewerten möchte, kommt am Ertragswertverfahren nicht vorbei. Es ist das Standardverfahren für Renditeobjekte – vom Mehrfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim bis zur Eigentumswohnung in Sachsenhausen. Doch wie genau funktioniert die Berechnung? Welche Formel steckt dahinter, und was bedeuten Begriffe wie Liegenschaftszins oder Reinertrag?

In diesem Ratgeber erklären wir das Ertragswertverfahren Schritt für Schritt, rechnen ein konkretes Beispiel mit Frankfurter Marktzahlen durch und zeigen, wann sich welches Bewertungsverfahren eignet.

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist eines der drei gesetzlich anerkannten Verfahren zur Immobilienbewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es ermittelt den VerkehrswertGeschätzter Marktpreis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag (§ 194 BauGB). Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und Finanzierung. einer Immobilie auf Basis der Erträge, die sie erwirtschaftet – also der Mieteinnahmen.

Die zentrale Frage lautet: Wie viel ist eine Immobilie wert, gemessen an dem, was sie jährlich einbringt?

Das Verfahren wird vor allem bei vermieteten Objekten eingesetzt: Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien und vermietete Eigentumswohnungen. Für eigengenutzte Einfamilienhäuser ist es dagegen weniger geeignet – dort kommt eher das Sachwert- oder Vergleichswertverfahren zum Einsatz.

Gut zu wissen: Das Ertragswertverfahren ist in §§ 27–34 ImmoWertV geregelt. Es bildet die Grundlage für Verkehrswertgutachten bei Erbschaft, Scheidung, Finanzierung und steuerlichen Bewertungen.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Nicht jedes Bewertungsverfahren passt zu jeder Immobilie. Die drei Methoden im Überblick:

Ertragswertverfahren

Für vermietete Objekte und Renditeobjekte. Grundlage: jährliche Mieteinnahmen. Typisch bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und vermieteten ETW.

Bildet wirtschaftlichen Nutzen ab

Sachwertverfahren

Für eigengenutzte Immobilien. Grundlage: Herstellungskosten + Bodenwert. Typisch bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften.

Berücksichtigt Bausubstanz

Vergleichswertverfahren

Für Objekte mit vielen Vergleichsdaten. Grundlage: tatsächliche Kaufpreise ähnlicher Objekte. Marktnah und einfach nachvollziehbar – typisch bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.

Am nächsten am Marktgeschehen

In der Praxis kombinieren Gutachter häufig mehrere Verfahren. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, erstellen wir zunächst eine kostenlose Immobilienbewertung, bei der wir das passende Verfahren für Ihr Objekt wählen.

Das Ertragswertverfahren kommt besonders häufig zum Einsatz bei:

Die Formel – Schritt für Schritt

Das Ertragswertverfahren folgt einer klaren Logik in vier Schritten:

  1. Rohertrag ermitteln: Der Rohertrag ist die jährliche Bruttomiete – also alle Mieteinnahmen, die das Objekt bei vollständiger Vermietung erzielt. Massgeblich ist die marktübliche Miete, nicht die tatsächlich vereinbarte.
  2. ReinertragJährliche Mieteinnahmen abzüglich aller Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis). berechnen: Vom Rohertrag werden die BewirtschaftungskostenLaufende Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis. Bei Wohnimmobilien typischerweise 15–25 % des Rohertrags. abgezogen. Faustregel: 15–25 % des Rohertrags bei Wohnimmobilien.
  3. Bodenwertverzinsung abziehen: Der BodenwertWert des unbebauten Grundstücks, ermittelt aus Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Wird beim Ertragswertverfahren separat berechnet. wird separat berechnet (Bodenrichtwert × Grundstücksfläche) und mit dem LiegenschaftszinsZinssatz, der das Verhältnis von Reinertrag zum Kaufpreis beschreibt. Wird aus Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse abgeleitet. verzinst. Dieser Betrag wird vom Reinertrag abgezogen.
  4. Ertragswert berechnen: Der Reinertragsanteil des Gebäudes wird mit dem Vervielfältiger multipliziert und dann zum Bodenwert addiert.
Ertragswert = (Reinertrag − Bodenwertverzinsung) × Vervielfältiger + Bodenwert

Die Formel im Überblick:

1. Rohertrag (Jahresmiete)
2. − Bewirtschaftungskosten = Reinertrag
3. − Bodenwertverzinsung = Reinertragsanteil Gebäude
4. × Vervielfältiger + Bodenwert = Ertragswert

Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim

Damit die Formel greifbar wird, rechnen wir ein konkretes Beispiel mit realistischen Frankfurter Marktzahlen durch: ein Mehrfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim mit 6 Wohneinheiten.

Position Berechnung Betrag
Grundstück 400 m² × 1.200 €/m² (Bodenrichtwert Bornheim) 480.000 €
Rohertrag 6 WE × ∅ 850 €/Monat × 12 61.200 €/Jahr
Bewirtschaftungskosten 20 % des Rohertrags − 12.240 €/Jahr
= Reinertrag 48.960 €/Jahr
Bodenwertverzinsung 480.000 € × 3,5 % − 16.800 €/Jahr
= Reinertragsanteil Gebäude 32.160 €/Jahr
Vorläuf. Ertragswert Gebäude 32.160 € × 21,36 (Vervielfältiger) 686.938 €
Ertragswert gesamt 686.938 + 480.000 1.166.938 €
~1.167.000 €
Ertragswert des Mehrfamilienhauses in Frankfurt-Bornheim

Zum Vergleich: Bei einer Kaltmiete von 850 € pro Monat und Wohneinheit ergibt sich ein Kaufpreisfaktor von ca. 19 – ein in Frankfurt üblicher Wert für gute Lagen. In Premiumlagen wie dem Westend oder Nordend liegen die Faktoren häufig bei 22–28.

Wichtig: Der Bodenrichtwert variiert in Frankfurt erheblich – von rund 600 €/m² in Griesheim bis über 3.000 €/m² im Westend. Aktuelle Werte veröffentlicht der Gutachterausschuss Frankfurt jährlich. Für eine präzise Bewertung Ihres Objekts empfehlen wir eine kostenlose Immobilienbewertung.

Der Vervielfältiger und der Liegenschaftszins

Zwei Größen bestimmen das Ergebnis maßgeblich: der Liegenschaftszins und der daraus abgeleitete Vervielfältiger.

Der Liegenschaftszins beschreibt das Verhältnis von Reinertrag zum Kaufpreis einer Immobilie. Er wird nicht frei gewählt, sondern aus tatsächlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse abgeleitet. Je niedriger der Liegenschaftszins, desto höher der errechnete Ertragswert.

Typische Liegenschaftszinssätze (Richtwerte):

Immobilientyp Liegenschaftszins Einordnung
Mehrfamilienhaus (gute Lage) 2,5 – 3,5 % Niedrig → hoher Ertragswert
Mehrfamilienhaus (einfache Lage) 4,0 – 5,5 % Mittel
Wohn- und Geschäftshaus 4,0 – 6,0 % Mittel bis hoch
Büro-/Gewerbeimmobilie 5,5 – 7,5 % Hoch → niedrigerer Ertragswert
Vermietete ETW (Frankfurt) 2,0 – 3,5 % Niedrig

Der Vervielfältiger (Barwertfaktor) berücksichtigt zusätzlich die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Er gibt an, mit welchem Faktor der jährliche Reinertragsanteil kapitalisiert wird. Die Formel:

Vervielfältiger = (1 − (1 + Liegenschaftszins)−Restnutzungsdauer) ÷ Liegenschaftszins

Bei 40 Jahren Restnutzungsdauer und 3,5 % Liegenschaftszins ergibt sich ein Vervielfältiger von 21,36. Bei 50 Jahren wären es bereits 23,46 – der Unterschied von 10 Jahren Restnutzungsdauer kann den Ertragswert um über 60.000 € verändern.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren – Was ist der Unterschied?

Neben dem oben beschriebenen allgemeinen Ertragswertverfahren gibt es das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 199 BewG. Es wird vom Finanzamt bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien eingesetzt – etwa bei Erbschaft oder Schenkung.

Die wichtigsten Unterschiede:

„Das vereinfachte Ertragswertverfahren führt häufig zu höheren Werten als der tatsächliche Marktwert – besonders bei älteren Gebäuden in guten Lagen. Ein Verkehrswertgutachten kann in solchen Fällen die Steuerlast deutlich senken.“ Christian Karsunke, Geschäftsführer Panthera Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, lohnt sich der Vergleich: Liegt der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Marktwert, kann ein unabhängiges Gutachten die Erbschafts- oder Schenkungssteuer reduzieren.

Ertragswert vs. Verkehrswert – Was ist der Unterschied?

Eine häufige Frage: Ist der Ertragswert gleich dem Verkehrswert einer Immobilie?

Ertragswert

Rein rechnerisches Ergebnis eines Bewertungsverfahrens. Basiert auf Mieteinnahmen und Renditekennzahlen. Kann vom tatsächlichen Marktpreis abweichen.

Input: Mieteinnahmen

Verkehrswert

Der geschätzte Preis, der am Markt erzielbar ist (§ 194 BauGB). Kann mehrere Verfahren kombinieren. Berücksichtigt auch Marktlage und Nachfrage.

Ergebnis: Marktpreis

Der Ertragswert ist also ein Baustein der Verkehrswertermittlung – aber nicht automatisch identisch mit dem Preis, den ein Käufer tatsächlich zahlt. In gefragten Lagen wie Frankfurt-Sachsenhausen oder dem Nordend liegen die tatsächlichen Kaufpreise häufig über dem rechnerischen Ertragswert, weil die hohe Nachfrage die Preise treibt.

Umgekehrt kann der Ertragswert bei Objekten mit Sanierungsstau oder in weniger gefragten Lagen über dem erzielbaren Marktpreis liegen – etwa wenn die aktuelle Miete über dem nachhaltigen Marktniveau liegt.

Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie aktuell am Markt wert ist, können Sie sich unverbindlich beraten lassen – Immobilie verkaufen mit Panthera Immobilien.

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Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren

Der Ertragswert ergibt sich aus dem Reinertrag (Jahresmiete minus Bewirtschaftungskosten), abzüglich der Bodenwertverzinsung, multipliziert mit dem Vervielfältiger, plus dem Bodenwert. Ein Mehrfamilienhaus in Frankfurt-Bornheim mit 61.200 € Jahresmiete kommt so auf einen Ertragswert von rund 1,17 Millionen Euro.
Nein. Der Ertragswert ist das Ergebnis eines bestimmten Bewertungsverfahrens. Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der geschätzte Marktpreis und kann mehrere Verfahren kombinieren. In gefragten Märkten wie Frankfurt liegt der Verkehrswert oft über dem reinen Ertragswert.
Das Ertragswertverfahren eignet sich für vermietete Immobilien und Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien. Das Sachwertverfahren wird bei eigengenutzten Immobilien eingesetzt, bei denen keine Mieteinnahmen als Bewertungsbasis dienen.
Der Liegenschaftszins liegt bei Wohnimmobilien typischerweise zwischen 2,0 und 5,5 %. In guten Frankfurter Lagen liegen Mehrfamilienhäuser bei 2,5–3,5 %. Je niedriger der Zins, desto höher fällt der errechnete Ertragswert aus.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen gerichtsfeste Gutachten. Für eine erste Einschätzung – etwa vor einem Verkauf – genügt häufig eine Bewertung durch einen erfahrenen Immobilienmakler mit lokaler Marktkenntnis.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.