Wer in Frankfurt am Main eine Wohnung vermietet, kennt das Problem: Auf eine einzige Anzeige kommen schnell 50 bis 100 Bewerbungen. Die Mieterselbstauskunft ist dabei eines der wichtigsten Werkzeuge, um seriöse Interessenten von Risiko-Mietern zu unterscheiden. Doch welche Fragen sind erlaubt – und wo zieht das Gesetz die Grenze? → Alle Ratgeber-Artikel im Überblick

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Mieterselbstauskunft: von der rechtssicheren Vorlage über den Unterschied zur SCHUFA-Auskunft bis hin zu konkreten Tipps für die Mieterprüfung. Ob Vermieter oder Mieter – dieser Ratgeber gibt Ihnen Sicherheit.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Mietinteressenten freiwillig ausfüllen, um dem Vermieter wichtige Informationen über ihre Person, ihr Einkommen und ihre finanzielle Situation mitzuteilen. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, hat sich aber in der Praxis als Standard etabliert – insbesondere in angespannten Märkten wie Frankfurt am Main, wo auf eine einzige Wohnung häufig 50 bis 100 Bewerbungen eingehen.

Im Kern geht es darum, dass der Vermieter die BonitätKreditwürdigkeit einer Person, beeinflusst durch Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und Zahlungshistorie. und Zuverlässigkeit des potenziellen Mieters einschätzen kann – bevor ein Mietvertrag geschlossen wird.

Selbstauskunft vs. Fremdauskunft:

Die Selbstauskunft wird vom Mieter selbst ausgefüllt und enthält subjektive Angaben (z. B. Einkommen, Arbeitgeber). Die Fremdauskunft (z. B. SCHUFA-Bonitätsauskunft) wird von einer externen Auskunftei erstellt und liefert objektive, verifizierte Daten. Professionelle Vermieter verlangen beides.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Nicht jede Frage in einer Mieterselbstauskunft ist automatisch erlaubt. Das Mietrecht unterscheidet zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen. Folgende Angaben dürfen Vermieter erfragen:

Frage Grund
Name, Geburtsdatum, Anschrift Identitätsprüfung
Beruf & Arbeitgeber Zahlungsfähigkeit
Nettoeinkommen Mietbelastungsquote
Anzahl einziehender Personen Belegung
Mietrückstände / Insolvenz Zahlungssicherheit
Haustiere Hausordnung
Raucher / Nichtraucher Substanzschutz

Eine wichtige Faustregel ist die Mietbelastungsquote: Das monatliche Nettoeinkommen sollte mindestens das Dreifache der Warmmiete betragen. In Frankfurt am Main liegt die durchschnittliche Miete laut Mietspiegel 2024 bei rund 14,50 €/m². Für eine 70-m²-Wohnung ergibt sich eine Warmmiete von ca. 1.200 € – das Mindesteinkommen sollte also bei rund 3.600 € netto liegen.

Zusätzlich zum Einkommen sollten Vermieter eine MietschuldenfreiheitsbescheinigungBescheinigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. verlangen. Dieses Dokument gibt Ihnen Sicherheit, dass der Mieter bei seinem bisherigen Vermieter keine Schulden hinterlassen hat.

Welche Fragen sind unzulässig?

42 %
aller Mieterselbstauskunft-Formulare enthalten mindestens eine unzulässige Frage (Verbraucherzentrale NRW)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die DSGVODatenschutz-Grundverordnung der EU — regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten seit Mai 2018. setzen dem Fragerecht klare Grenzen. Folgende Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft nicht zulässig:

„Bei unzulässigen Fragen in einer Mieterselbstauskunft hat der Mieter ein ‚Recht zur Lüge‘. Falsche Angaben auf unzulässige Fragen berechtigen den Vermieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrages.“ Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 44/09

Das bedeutet: Wenn Sie als Vermieter unzulässige Fragen stellen und der Mieter bewusst falsche Angaben macht, können Sie sich darauf später nicht berufen. Ein Grund mehr, nur rechtskonforme Formulare zu verwenden.

Mieterselbstauskunft Vorlage – was muss rein?

Eine rechtssichere Mieterselbstauskunft sollte folgende Bestandteile enthalten:

  1. Kopfzeile – Datum, Adresse der Mietimmobilie, Name des Vermieters
  2. Persönliche Daten – Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Kontaktdaten
  3. Berufliche Situation – Beschäftigungsart (angestellt, selbständig, beamtet), Arbeitgeber, seit wann
  4. Finanzielle Situation – Monatliches Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten
  5. Miethistorie – Aktueller Vermieter, Mietdauer, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  6. Haushalt – Anzahl einziehender Personen, Kinder, Haustiere
  7. Erklärungen – Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine eidesstattliche Versicherung, kein Räumungstitel
  8. DSGVO-Einwilligung – Einwilligung zur Datenverarbeitung, Hinweis auf Löschung nach Absage
  9. Unterschrift und Datum

Tipp für Vermieter: Verwenden Sie immer aktuelle Vorlagen. Viele im Internet kursierende Muster stammen aus den frühen 2010er-Jahren und enthalten Fragen, die nach heutigem Recht unzulässig sind. Ein veraltetes Formular kann im Streitfall gegen Sie verwendet werden.

SCHUFA & Bonitätsauskunft – der Unterschied

Die Mieterselbstauskunft und die SCHUFASchutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung — Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei mit Daten zu rund 68 Millionen Personen.-Bonitätsauskunft werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen:

Mieterselbstauskunft

Vom Mieter selbst ausgefüllt

Subjektive Angaben

Kostenlos

Kein Score – nur Selbsterklärung

Kann geschönt sein

SCHUFA-Bonitätsauskunft

Von der SCHUFA erstellt

Objektive, verifizierte Daten

29,95 € oder kostenlos 1x/Jahr (Art. 15 DSGVO)

Score von 0–100 – nur Vermieter-Score sichtbar

Datenbasiert und fälschungssicher

Unsere Empfehlung: Verlangen Sie beides. Die Selbstauskunft liefert den persönlichen Kontext (Beruf, Haushaltsgröße, Miethistorie), die SCHUFA-Auskunft die harten Fakten zur Bonität. Zusammen ergibt sich ein vollständiges Bild.

Tipps für Vermieter: Mieter richtig prüfen

Eine gründliche Mieterprüfung schützt Sie vor Zahlungsausfällen, Mietnomäden und langwierigen Räumungsklagen. Nutzen Sie diese Checkliste:

Viele Eigentümer in Frankfurt stehen vor der Frage, ob sie ihre Immobilie weiterhin vermieten oder doch verkaufen sollten. Gerade bei steigenden Instandhaltungskosten, EigenbedarfskündigungKündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).en oder dem Wunsch nach Kapitalfreisetzung kann ein Verkauf die bessere Option sein. Eine kostenlose Immobilienbewertung zeigt Ihnen, was Ihre Immobilie aktuell wert ist – und ob sich ein Verkauf finanziell lohnt. Erfahren Sie mehr darüber, wie wir den gesamten Verkaufsprozess für Sie übernehmen: Immobilie verkaufen.

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Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Name, Geburtsdatum, Beruf, Einkommen, Anzahl einziehender Personen, Angaben zu Mietrückständen und Insolvenz sowie eine DSGVO-Einwilligung. Unzulässig sind Fragen zu Religion, ethnischer Herkunft und Familienplanung.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Vermieter dürfen sie jedoch als Auswahlkriterium nutzen. In Frankfurt bei 50–100 Bewerbungen pro Wohnung ist sie praktisch unverzichtbar – ohne Selbstauskunft werden Bewerbungen oft gar nicht berücksichtigt.
Religion, ethnische Herkunft, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen (mit Ausnahmen), Gesundheitszustand und Mitgliedschaft im Mieterverein. Bei unzulässigen Fragen dürfen Mieter lügen (BGH Az. VIII ZR 44/09).
Bei zulässigen Fragen: Nein – falsche Angaben können zur fristlosen Kündigung führen. Bei unzulässigen Fragen: Ja – das sogenannte „Recht zur Lüge“ schützt Mieter vor Diskriminierung.
Selbstauskunft: vom Mieter ausgefüllt, subjektive Angaben, kostenlos. SCHUFA-Bonitätsauskunft: von Auskunftei erstellt, objektiver Score, 29,95 €. Vermieter sollten beides verlangen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
Abgelehnte Bewerber: maximal 6 Monate, danach müssen die Daten DSGVO-konform gelöscht werden. Bei Zustandekommen eines Mietvertrags: für die Dauer des Mietverhältnisses plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.