Wer in Frankfurt am Main eine Wohnung vermietet, kennt das Problem: Auf eine einzige Anzeige kommen schnell 50 bis 100 Bewerbungen. Die Mieterselbstauskunft ist dabei eines der wichtigsten Werkzeuge, um seriöse Interessenten von Risiko-Mietern zu unterscheiden. Doch welche Fragen sind erlaubt – und wo zieht das Gesetz die Grenze? → Alle Ratgeber-Artikel im Überblick
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Mieterselbstauskunft: von der rechtssicheren Vorlage über den Unterschied zur SCHUFA-Auskunft bis hin zu konkreten Tipps für die Mieterprüfung. Ob Vermieter oder Mieter – dieser Ratgeber gibt Ihnen Sicherheit.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das Mietinteressenten freiwillig ausfüllen, um dem Vermieter wichtige Informationen über ihre Person, ihr Einkommen und ihre finanzielle Situation mitzuteilen. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, hat sich aber in der Praxis als Standard etabliert – insbesondere in angespannten Märkten wie Frankfurt am Main, wo auf eine einzige Wohnung häufig 50 bis 100 Bewerbungen eingehen.
Im Kern geht es darum, dass der Vermieter die BonitätKreditwürdigkeit einer Person, beeinflusst durch Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und Zahlungshistorie. und Zuverlässigkeit des potenziellen Mieters einschätzen kann – bevor ein Mietvertrag geschlossen wird.
Selbstauskunft vs. Fremdauskunft:
Die Selbstauskunft wird vom Mieter selbst ausgefüllt und enthält subjektive Angaben (z. B. Einkommen, Arbeitgeber). Die Fremdauskunft (z. B. SCHUFA-Bonitätsauskunft) wird von einer externen Auskunftei erstellt und liefert objektive, verifizierte Daten. Professionelle Vermieter verlangen beides.
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Nicht jede Frage in einer Mieterselbstauskunft ist automatisch erlaubt. Das Mietrecht unterscheidet zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen. Folgende Angaben dürfen Vermieter erfragen:
| Frage | Grund |
|---|---|
| Name, Geburtsdatum, Anschrift | Identitätsprüfung |
| Beruf & Arbeitgeber | Zahlungsfähigkeit |
| Nettoeinkommen | Mietbelastungsquote |
| Anzahl einziehender Personen | Belegung |
| Mietrückstände / Insolvenz | Zahlungssicherheit |
| Haustiere | Hausordnung |
| Raucher / Nichtraucher | Substanzschutz |
Eine wichtige Faustregel ist die Mietbelastungsquote: Das monatliche Nettoeinkommen sollte mindestens das Dreifache der Warmmiete betragen. In Frankfurt am Main liegt die durchschnittliche Miete laut Mietspiegel 2024 bei rund 14,50 €/m². Für eine 70-m²-Wohnung ergibt sich eine Warmmiete von ca. 1.200 € – das Mindesteinkommen sollte also bei rund 3.600 € netto liegen.
Zusätzlich zum Einkommen sollten Vermieter eine MietschuldenfreiheitsbescheinigungBescheinigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. verlangen. Dieses Dokument gibt Ihnen Sicherheit, dass der Mieter bei seinem bisherigen Vermieter keine Schulden hinterlassen hat.
Welche Fragen sind unzulässig?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die DSGVODatenschutz-Grundverordnung der EU — regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten seit Mai 2018. setzen dem Fragerecht klare Grenzen. Folgende Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft nicht zulässig:
- Religion oder Konfession
- Ethnische Herkunft oder Nationalität
- Schwangerschaft oder Familienplanung
- Parteizugehörigkeit oder politische Einstellung
- Vorstrafen (Ausnahme: bei begründetem Interesse, z. B. Sexualstraftäter in der Nähe von Schulen)
- Mitgliedschaft in einem Mieterverein
- Gesundheitszustand oder Behinderung
Das bedeutet: Wenn Sie als Vermieter unzulässige Fragen stellen und der Mieter bewusst falsche Angaben macht, können Sie sich darauf später nicht berufen. Ein Grund mehr, nur rechtskonforme Formulare zu verwenden.
Mieterselbstauskunft Vorlage – was muss rein?
Eine rechtssichere Mieterselbstauskunft sollte folgende Bestandteile enthalten:
- Kopfzeile – Datum, Adresse der Mietimmobilie, Name des Vermieters
- Persönliche Daten – Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Kontaktdaten
- Berufliche Situation – Beschäftigungsart (angestellt, selbständig, beamtet), Arbeitgeber, seit wann
- Finanzielle Situation – Monatliches Nettoeinkommen, Unterhaltspflichten
- Miethistorie – Aktueller Vermieter, Mietdauer, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Haushalt – Anzahl einziehender Personen, Kinder, Haustiere
- Erklärungen – Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine eidesstattliche Versicherung, kein Räumungstitel
- DSGVO-Einwilligung – Einwilligung zur Datenverarbeitung, Hinweis auf Löschung nach Absage
- Unterschrift und Datum
Tipp für Vermieter: Verwenden Sie immer aktuelle Vorlagen. Viele im Internet kursierende Muster stammen aus den frühen 2010er-Jahren und enthalten Fragen, die nach heutigem Recht unzulässig sind. Ein veraltetes Formular kann im Streitfall gegen Sie verwendet werden.
SCHUFA & Bonitätsauskunft – der Unterschied
Die Mieterselbstauskunft und die SCHUFASchutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung — Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei mit Daten zu rund 68 Millionen Personen.-Bonitätsauskunft werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen:
Mieterselbstauskunft
Vom Mieter selbst ausgefüllt
Subjektive Angaben
Kostenlos
Kein Score – nur Selbsterklärung
Kann geschönt sein
SCHUFA-Bonitätsauskunft
Von der SCHUFA erstellt
Objektive, verifizierte Daten
29,95 € oder kostenlos 1x/Jahr (Art. 15 DSGVO)
Score von 0–100 – nur Vermieter-Score sichtbar
Datenbasiert und fälschungssicher
Unsere Empfehlung: Verlangen Sie beides. Die Selbstauskunft liefert den persönlichen Kontext (Beruf, Haushaltsgröße, Miethistorie), die SCHUFA-Auskunft die harten Fakten zur Bonität. Zusammen ergibt sich ein vollständiges Bild.
Tipps für Vermieter: Mieter richtig prüfen
Eine gründliche Mieterprüfung schützt Sie vor Zahlungsausfällen, Mietnomäden und langwierigen Räumungsklagen. Nutzen Sie diese Checkliste:
- Mieterselbstauskunft einfordern
- SCHUFA-Bonitätsauskunft (max. 3 Monate alt)
- Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Personalausweis-Kopie (nur Vorderseite)
- Bei Selbständigen: Steuerbescheid oder BWA
- Besichtigung mit persönlichem Gespräch
- Nach Absage DSGVO-konform löschen (max. 6 Monate)
Viele Eigentümer in Frankfurt stehen vor der Frage, ob sie ihre Immobilie weiterhin vermieten oder doch verkaufen sollten. Gerade bei steigenden Instandhaltungskosten, EigenbedarfskündigungKündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, weil er die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).en oder dem Wunsch nach Kapitalfreisetzung kann ein Verkauf die bessere Option sein. Eine kostenlose Immobilienbewertung zeigt Ihnen, was Ihre Immobilie aktuell wert ist – und ob sich ein Verkauf finanziell lohnt. Erfahren Sie mehr darüber, wie wir den gesamten Verkaufsprozess für Sie übernehmen: Immobilie verkaufen.
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