Definition

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen wird und einer Bank erlaubt, die Immobilie zu verwerten, falls der Eigentuemer seinen Kredit nicht zurueckzahlt. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden — sie bleibt auch nach Tilgung bestehen, bis sie aktiv geloescht wird. Geregelt in § 1191 BGB.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Herr Meier kauft ein Haus in Frankfurt fuer 600.000 Euro. Seine Bank traegt eine Grundschuld ueber 450.000 Euro ins Grundbuch ein. Nach 20 Jahren ist der Kredit getilgt — Herr Meier kann die Grundschuld loeschen lassen (ca. 800 Euro Kosten) oder bestehen lassen fuer eine eventuelle zukuenftige Finanzierung einer Modernisierung.

Häufige Fragen

Die Hypothek ist an eine konkrete Forderung gebunden und sinkt mit der Tilgung. Die Grundschuld ist abstrakt — sie bleibt auch nach Tilgung in voller Hoehe bestehen und kann fuer neue Kredite wiederverwendet werden. Deshalb bevorzugen Banken die Grundschuld.
Ja. Die Grundschuld kann an eine andere Bank abgetreten werden, z.B. bei einer Anschlussfinanzierung mit Bankwechsel. Das spart die Kosten einer Neueintragung.
Die Loeschung kostet ca. 0,2 Prozent der eingetragenen Grundschuldsumme. Bei einer 400.000 Euro Grundschuld sind das rund 800 Euro fuer Notar und Grundbuchamt.
Nein, das ist nicht zwingend. Viele Eigentuemer lassen die Grundschuld bestehen, um bei spaeteren Modernisierungen oder Kaeufen die Eintragungskosten zu sparen.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.