Definition
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen wird und einer Bank erlaubt, die Immobilie zu verwerten, falls der Eigentuemer seinen Kredit nicht zurueckzahlt. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden — sie bleibt auch nach Tilgung bestehen, bis sie aktiv geloescht wird. Geregelt in § 1191 BGB.
Wichtige Fakten
- In Deutschland wird fast ausschliesslich die Grundschuld statt der Hypothek genutzt (ueber 95 Prozent der Immobilienfinanzierungen)
- Eintragung kostet ca. 0,5 Prozent der Grundschuldsumme (Notar + Grundbuchamt)
- Bleibt nach Kreditabloesung bestehen — Loeschung nur auf Antrag des Eigentuemers
- Kann auch fuer spaetere Kredite wiederverwendet werden (Modernisierung, Kapitalanlage)
Praxisbeispiel
Herr Meier kauft ein Haus in Frankfurt fuer 600.000 Euro. Seine Bank traegt eine Grundschuld ueber 450.000 Euro ins Grundbuch ein. Nach 20 Jahren ist der Kredit getilgt — Herr Meier kann die Grundschuld loeschen lassen (ca. 800 Euro Kosten) oder bestehen lassen fuer eine eventuelle zukuenftige Finanzierung einer Modernisierung.
Häufige Fragen
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