Definition
Die Maklerprovision (auch Courtage) ist die erfolgsabhaengige Verguetung eines Maklers fuer erfolgreiche Vermittlung. Seit dem 23.12.2020 gilt fuer selbstgenutzte Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt — mindestens anteilig (§ 656d BGB). In Hessen betraegt die uebliche Gesamtprovision 7,14 Prozent inkl. MwSt, die zu je 3,57 Prozent auf Kaeufer und Verkaeufer aufgeteilt wird.
Wichtige Fakten
- Hessen: 3,57 Prozent je Partei (insgesamt 7,14 Prozent inkl. MwSt)
- Nur bei erfolgreichem Verkauf faellig (kein Grundhonorar)
- Bestellerprinzip gilt nur fuer Wohnimmobilien — nicht fuer Gewerbe
- Provision kann bei hochwertigen Objekten verhandelt werden
Praxisbeispiel
Ein Haus in Frankfurt wird fuer 850.000 Euro verkauft. Maklerprovision insgesamt 7,14 Prozent = 60.690 Euro. Verkaeufer zahlt 30.345 Euro, Kaeufer zahlt 30.345 Euro. Faellig ist die Provision erst mit dem Notarvertrag.
Häufige Fragen
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