Definition

Die Maklerprovision (auch Courtage) ist die erfolgsabhaengige Verguetung eines Maklers fuer erfolgreiche Vermittlung. Seit dem 23.12.2020 gilt fuer selbstgenutzte Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt — mindestens anteilig (§ 656d BGB). In Hessen betraegt die uebliche Gesamtprovision 7,14 Prozent inkl. MwSt, die zu je 3,57 Prozent auf Kaeufer und Verkaeufer aufgeteilt wird.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Ein Haus in Frankfurt wird fuer 850.000 Euro verkauft. Maklerprovision insgesamt 7,14 Prozent = 60.690 Euro. Verkaeufer zahlt 30.345 Euro, Kaeufer zahlt 30.345 Euro. Faellig ist die Provision erst mit dem Notarvertrag.

Häufige Fragen

Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien nur, wenn der Verkaeufer den Makler beauftragt hat und dessen Provisionsanteil zahlt. Bei reiner Kaeuferbeauftragung zahlt nur der Kaeufer.
Grundsaetzlich ja — besonders bei hoeheren Kaufpreisen. Allerdings sind viele Makler an Standardtarife gebunden.
Bei vermieteten Objekten ja — sie erhoeht die Anschaffungskosten und wird ueber die Gebaeudeabschreibung steuerlich geltend gemacht. Bei Selbstnutzung nicht.
Typisch: Bewertung, Expose-Erstellung, Vermarktung (Portale, eigenes Kaeufernetzwerk), Besichtigungen, Bonitaetspruefung der Interessenten, Preisverhandlung, Begleitung bis zum Notar.

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenlose Bewertung in 2 Minuten – basierend auf echten Marktdaten aus Frankfurt.

Kostenlose Bewertung →
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.