Definition

Das Vergleichswertverfahren nach § 24 ImmoWertV ist das direkteste Bewertungsverfahren: Der Wert ergibt sich aus real erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte in der gleichen Lage. Voraussetzung: Ausreichende Vergleichsdaten muessen vorliegen. Besonders gut geeignet fuer Eigentumswohnungen und Reihenhaeuser in staedtischen Gebieten mit vielen Transaktionen.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Eine 80-m2-ETW in Frankfurt-Sachsenhausen: 10 Vergleichstransaktionen der letzten 24 Monate in der Lage, Durchschnitt 6.200 Euro/m2. Anpassungen: -5 Prozent wegen EG-Lage (laute Strasse), +3 Prozent wegen Balkon. Ergebnis: ca. 6.000 Euro/m2 x 80 = 480.000 Euro Verkehrswert.

Häufige Fragen

Wenn mindestens 5-10 vergleichbare Verkaeufe in den letzten 24 Monaten in der Lage stattgefunden haben. Bei Einzelstuecken (exklusive Villen, untypische Grundstuecke) nicht anwendbar — dann Sachwert.
Der Gutachterausschuss der Stadt. Jeder Notar muss Kaufvertraege dorthin melden. Die Daten sind anonymisiert und stehen Gutachtern zur Verfuegung. Fuer Privatpersonen nur aggregiert (Immobilienmarktbericht) verfuegbar.
Weil es direkt aus realem Marktgeschehen abgeleitet ist. Sachwert und Ertragswert sind Modellrechnungen — der Markt kann anders reagieren. Bei vorhandenen Vergleichsdaten ist das Vergleichswertverfahren immer erste Wahl.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.