Definition

Die Wohnflaechenberechnung erfolgt meist nach der Wohnflaechenverordnung (WoFlV) von 2003. Sie legt fest, welche Raeume voll zaehlen (Wohnraeume mit mindestens 2 m Deckenhoehe) und welche reduziert (Dachschraegen unter 2 m nur zur Haelfte, unter 1 m gar nicht). Balkone und Terrassen zaehlen zu 25 Prozent, bei Topausstattung bis 50 Prozent.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Eine Dachwohnung in Frankfurt-Bornheim: 80 m2 Grundflaeche, davon 15 m2 unter Dachschraege unter 1 m (zaehlen nicht), 10 m2 mit 1-2 m Hoehe (zaehlen 50 Prozent = 5 m2), 55 m2 voll nutzbar = 60 m2 Wohnflaeche nach WoFlV. Plus 8 m2 Balkon x 25 Prozent = 2 m2. Gesamt: 62 m2 Wohnflaeche.

Häufige Fragen

Die Grundflaeche ist die tatsaechliche Bodenflaeche. Die Wohnflaeche beruecksichtigt reduzierte Anteile fuer Dachschraegen, Balkone usw. Fuer Miete/Kauf zaehlt die Wohnflaeche nach WoFlV.
Ja, zu 25 Prozent (Standard) oder bis zu 50 Prozent (hohe Qualitaet, gute Ausrichtung). Der Kaufvertrag sollte den angewendeten Faktor ausweisen.
Bei Abweichung ueber 10 Prozent zu Lasten des Kaeufers ist eine Minderung des Kaufpreises moeglich. Vor dem Kauf sollte die Wohnflaeche per Aufmass gepueft werden (Kosten: 200-400 Euro).

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.