Definition
Die Wohnflaechenberechnung erfolgt meist nach der Wohnflaechenverordnung (WoFlV) von 2003. Sie legt fest, welche Raeume voll zaehlen (Wohnraeume mit mindestens 2 m Deckenhoehe) und welche reduziert (Dachschraegen unter 2 m nur zur Haelfte, unter 1 m gar nicht). Balkone und Terrassen zaehlen zu 25 Prozent, bei Topausstattung bis 50 Prozent.
Wichtige Fakten
- Dachschraege 1-2 m Hoehe: nur 50 Prozent zaehlt
- Dachschraege unter 1 m Hoehe: 0 Prozent
- Balkon: 25 Prozent (bis 50 Prozent bei besonderer Qualitaet)
- Keller, Dachboden, Garage: keine Wohnflaeche
Praxisbeispiel
Eine Dachwohnung in Frankfurt-Bornheim: 80 m2 Grundflaeche, davon 15 m2 unter Dachschraege unter 1 m (zaehlen nicht), 10 m2 mit 1-2 m Hoehe (zaehlen 50 Prozent = 5 m2), 55 m2 voll nutzbar = 60 m2 Wohnflaeche nach WoFlV. Plus 8 m2 Balkon x 25 Prozent = 2 m2. Gesamt: 62 m2 Wohnflaeche.
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