Definition

Der Aufteilungsplan ist Teil der Teilungserklaerung nach § 7 WEG und zeigt in Grundrissen alle Geschosse des Gebaeudes mit einer eindeutigen Nummerierung aller Raeume. Jede Wohnung, jeder Keller- und Abstellraum und jeder Stellplatz hat eine eigene Nummer. Der Plan wird beim Bauamt geprueft (Abgeschlossenheitsbescheinigung) und ist Teil des Grundbuchs.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Ein 12-Parteien-Haus in Frankfurt-Bornheim: Der Aufteilungsplan zeigt auf 4 Seiten (Kellergeschoss, EG, OG, DG) alle 12 Wohnungen und 12 Kellerraeume mit Nummern 1-12. Die Nummer aus dem Aufteilungsplan steht auch im Kaufvertrag: Wohnung Nr. 7, Keller Nr. 7.

Häufige Fragen

Zur Identifizierung der gekauften Einheit. Der Kaufvertrag nimmt Bezug auf den Aufteilungsplan (z.B. Nummer 7). Ohne den Plan kann nicht rechtsverbindlich bestimmt werden, welche Wohnung Sie kaufen.
Nur mit Einstimmigkeit aller Eigentuemer und notarieller Aenderung der Teilungserklaerung. Sehr aufwendig — sinnvoll z.B. bei Nachverdichtung (neue Wohnung im Dach).
Er ist Teil der Teilungserklaerung und beim Grundbuchamt hinterlegt. Der Verwalter oder der Verkaeufer sollte eine Kopie bereitstellen.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.