Definition
Der Aufteilungsplan ist Teil der Teilungserklaerung nach § 7 WEG und zeigt in Grundrissen alle Geschosse des Gebaeudes mit einer eindeutigen Nummerierung aller Raeume. Jede Wohnung, jeder Keller- und Abstellraum und jeder Stellplatz hat eine eigene Nummer. Der Plan wird beim Bauamt geprueft (Abgeschlossenheitsbescheinigung) und ist Teil des Grundbuchs.
Wichtige Fakten
- Wird von Architekt oder Vermessungsbuero erstellt
- Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt noetig
- Eindeutige Nummerierung jeder Einheit (z.B. 1, 2, 3... fuer Wohnungen, K1, K2 fuer Keller)
- Bindend fuer die Teilungserklaerung und das Sondereigentum
Praxisbeispiel
Ein 12-Parteien-Haus in Frankfurt-Bornheim: Der Aufteilungsplan zeigt auf 4 Seiten (Kellergeschoss, EG, OG, DG) alle 12 Wohnungen und 12 Kellerraeume mit Nummern 1-12. Die Nummer aus dem Aufteilungsplan steht auch im Kaufvertrag: Wohnung Nr. 7, Keller Nr. 7.
Häufige Fragen
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