Definition
Die Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Sondereigentuemer eines Gebaeudes. Sie ist seit 2020 rechtsfaehig (kann klagen, Vertraege abschliessen) und wird durch das WEG-Gesetz reguliert. Entscheidungen werden in der jaehrlichen Eigentuemerversammlung getroffen. Die Verwaltung erfolgt durch einen Verwalter oder einen Verwaltungsbeirat.
Wichtige Fakten
- Seit 2020 teilrechtsfaehig (kann Eigentuemer der Gemeinschaftskonten sein)
- Mindestens 1 Eigentuemerversammlung pro Jahr Pflicht
- Mehrheitsbeschluesse fuer ordentliche Verwaltung, Einstimmigkeit fuer bauliche Veraenderungen
- Verwalter meist extern beauftragt (typisch 18-30 Euro pro Wohnung monatlich)
Praxisbeispiel
In einem 12-Parteien-Haus in Frankfurt-Sachsenhausen findet die jaehrliche Versammlung im Maerz statt. Themen: Jahresabrechnung 2025, Wirtschaftsplan 2026, Dachsanierung (Mehrheitsbeschluss, 1,2 Mio Euro aus Ruecklage + Sonderumlage). Anwesend: 10 von 12 Eigentuemern — Beschluesse sind gueltig (bei Mehrheit).
Häufige Fragen
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