Definition

Die Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) ist die Gemeinschaft aller Sondereigentuemer eines Gebaeudes. Sie ist seit 2020 rechtsfaehig (kann klagen, Vertraege abschliessen) und wird durch das WEG-Gesetz reguliert. Entscheidungen werden in der jaehrlichen Eigentuemerversammlung getroffen. Die Verwaltung erfolgt durch einen Verwalter oder einen Verwaltungsbeirat.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

In einem 12-Parteien-Haus in Frankfurt-Sachsenhausen findet die jaehrliche Versammlung im Maerz statt. Themen: Jahresabrechnung 2025, Wirtschaftsplan 2026, Dachsanierung (Mehrheitsbeschluss, 1,2 Mio Euro aus Ruecklage + Sonderumlage). Anwesend: 10 von 12 Eigentuemern — Beschluesse sind gueltig (bei Mehrheit).

Häufige Fragen

Der bestellte Verwalter. Unterstuetzt wird er vom Verwaltungsbeirat (gewaehlt aus Eigentuemern). Die Eigentuemerversammlung ist das hoechste Organ.
Ein externer Dienstleister (meist eine Hausverwaltungsfirma) der die WEG administrativ fuehrt: Hausgeldabrechnung, Eigentuemerversammlung, Beschlussausfuehrung. Kosten: 18-35 Euro pro Wohnung monatlich.
Beschluesse koennen vor dem Amtsgericht angefochten werden (Frist: 1 Monat ab Beschluss). Zuvor sollte man die Mediation ueber den Verwalter oder Beirat versuchen.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.