Definition

Das Hausgeld ist die monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentuemers an die Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG). Es finanziert laufende Betriebskosten (Strom Treppenhaus, Hausmeister, Aufzug), die Instandhaltungsruecklage und die Verwaltervverguetung. Es wird im Wirtschaftsplan (§ 28 WEG) beschlossen und auf alle Eigentuemer nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Eine 80-m2-Eigentumswohnung in Frankfurt-Westend hat ein Hausgeld von 400 Euro/Monat (5 Euro/m2): 200 Euro Betriebskosten (umlagefaehig), 100 Euro Instandhaltungsruecklage, 50 Euro Verwaltung, 50 Euro sonstige Kosten. Davon koennen 200 Euro an den Mieter weitergegeben werden.

Häufige Fragen

Betriebskosten (Strom Allgemeinbereiche, Wasser, Heizung, Hausmeister, Aufzug, Versicherungen, Muellabfuhr), Verwaltergebuehren und die Instandhaltungsruecklage. Nicht enthalten: Reparaturen im Sondereigentum (z.B. eigene Heizung).
Nur die umlagefaehigen Kosten (Betriebskostenverordnung). Verwaltergebuehren und Instandhaltungsruecklage sind NICHT umlagefaehig — die traegt immer der Eigentuemer.
Faustregel: 0,80-1,50 Euro pro m2 monatlich. Bei Altbauten mit anstehenden Sanierungen eher mehr. Zu niedrige Ruecklage fuehrt zu Sonderumlagen bei groesseren Reparaturen.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.