Definition
Die Instandhaltungsruecklage (auch Erhaltungsruecklage) ist eine gesetzlich vorgesehene Ruecklage der WEG (§ 19 WEG). Alle Eigentuemer zahlen monatlich im Rahmen des Hausgelds ein. Die Ruecklage finanziert groessere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug). Ziel: Sonderumlagen vermeiden.
Wichtige Fakten
- Teil des Hausgelds — typisch 0,80-1,50 Euro pro m2 monatlich
- Hoehe wird in der Eigentuemerversammlung beschlossen
- Gehoert der WEG, nicht dem einzelnen Eigentuemer — beim Verkauf geht der Anteil mit ueber
- Zu niedrige Ruecklage = erhoehtes Risiko fuer Sonderumlagen
Praxisbeispiel
Eine WEG mit 20 Wohnungen in Frankfurt hat ueber 10 Jahre 180.000 Euro Instandhaltungsruecklage aufgebaut. Das Dach muss fuer 150.000 Euro erneuert werden — die Ruecklage deckt die Kosten, keine Sonderumlage noetig. Eine WEG mit nur 30.000 Euro Ruecklage muesste eine Sonderumlage von 120.000 Euro beschliessen (pro Wohnung 6.000 Euro).
Häufige Fragen
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