Definition

Die Instandhaltungsruecklage (auch Erhaltungsruecklage) ist eine gesetzlich vorgesehene Ruecklage der WEG (§ 19 WEG). Alle Eigentuemer zahlen monatlich im Rahmen des Hausgelds ein. Die Ruecklage finanziert groessere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Heizung, Aufzug). Ziel: Sonderumlagen vermeiden.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Eine WEG mit 20 Wohnungen in Frankfurt hat ueber 10 Jahre 180.000 Euro Instandhaltungsruecklage aufgebaut. Das Dach muss fuer 150.000 Euro erneuert werden — die Ruecklage deckt die Kosten, keine Sonderumlage noetig. Eine WEG mit nur 30.000 Euro Ruecklage muesste eine Sonderumlage von 120.000 Euro beschliessen (pro Wohnung 6.000 Euro).

Häufige Fragen

Nein. Die Ruecklage bleibt bei der WEG — Ihr Anteil geht auf den Kaeufer ueber und ist Teil des Verkaufspreises (inoffiziell mit einberechnet).
Die WEG beschliesst eine Sonderumlage. Alle Eigentuemer muessen anteilig nachzahlen — kann mehrere tausend Euro pro Wohnung bedeuten. Bei Zahlungsunfaehigkeit droht die Zwangsvollstreckung.
Lassen Sie sich die letzten 3 Eigentuemerversammlungsprotokolle, die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan zeigen. Darin ist der Stand der Ruecklage ausgewiesen. Unter 500 Euro pro m2 gilt als riskant bei Altbauten.

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenlose Bewertung in 2 Minuten – basierend auf echten Marktdaten aus Frankfurt.

Kostenlose Bewertung →
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.