Definition
Die Teilungserklaerung ist ein notariell beurkundetes Dokument nach § 8 WEG, das bestimmt, welche Teile eines Gebaeudes Sondereigentum (Wohnung) und welche Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) sind. Sie enthaelt auch die Miteigentumsanteile und eine Gemeinschaftsordnung. Ohne Teilungserklaerung koennen einzelne Wohnungen nicht separat verkauft werden.
Wichtige Fakten
- Wird beim Grundbuchamt hinterlegt und ist Teil des Grundbuchs
- Enthaelt den Aufteilungsplan (Grundrisse mit Nummerierung aller Einheiten)
- Gemeinschaftsordnung regelt Verwaltung, Stimmrechte und Kostenverteilung
- Aenderungen erfordern Zustimmung aller Eigentuemer (Einstimmigkeit)
Praxisbeispiel
Ein 6-Parteien-Haus in Frankfurt-Bornheim wird verkauft. Der Eigentuemer laesst vom Notar eine Teilungserklaerung erstellen: Jede Wohnung wird zu Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil am Grundstueck (z.B. 1.000/10.000). Danach kann jede der 6 Wohnungen einzeln verkauft werden. Kosten: ca. 3.000–8.000 Euro je nach Komplexitaet.
Häufige Fragen
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