Definition

Die Teilungserklaerung ist ein notariell beurkundetes Dokument nach § 8 WEG, das bestimmt, welche Teile eines Gebaeudes Sondereigentum (Wohnung) und welche Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) sind. Sie enthaelt auch die Miteigentumsanteile und eine Gemeinschaftsordnung. Ohne Teilungserklaerung koennen einzelne Wohnungen nicht separat verkauft werden.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Ein 6-Parteien-Haus in Frankfurt-Bornheim wird verkauft. Der Eigentuemer laesst vom Notar eine Teilungserklaerung erstellen: Jede Wohnung wird zu Sondereigentum mit einem Miteigentumsanteil am Grundstueck (z.B. 1.000/10.000). Danach kann jede der 6 Wohnungen einzeln verkauft werden. Kosten: ca. 3.000–8.000 Euro je nach Komplexitaet.

Häufige Fragen

Ein Notar. Die Berechnung der Miteigentumsanteile und der Aufteilungsplan werden meist vom Architekten oder einem Vermessungsbueroangefertigt.
Ja. Vor dem Notartermin sollte jeder Kaeufer die vollstaendige Teilungserklaerung inkl. Gemeinschaftsordnung erhalten und pruefen. Besonders die Sondernutzungsrechte (Stellplatz, Keller, Garten) sind wichtig.
Nur mit Zustimmung aller Eigentuemer (bei inhaltlichen Aenderungen) oder mit qualifizierter Mehrheit (bei reinen Verwaltungsfragen je nach Gemeinschaftsordnung). Notwendig ist immer eine erneute notarielle Beurkundung.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.