Definition

Der Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB gilt in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft (Standard ohne Ehevertrag). Bei Scheidung wird der Zugewinn beider Ehegatten berechnet (Endvermoegen minus Anfangsvermoegen). Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn erhaelt die Haelfte der Differenz als Ausgleich — oft zahlbar in bar oder durch Uebertragung einer Immobilie.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Paar in Frankfurt heiratet 2010 ohne Ehevertrag. Mann hatte 50.000 Euro Anfangsvermoegen. 2026 Scheidung: Mann hat 700.000 Euro (davon Haus 600.000), Frau hat 120.000 Euro. Zugewinn Mann: 650.000 (indexiert), Zugewinn Frau: 120.000. Differenz 530.000, Haelfte = 265.000 Euro muss Mann an Frau zahlen — meist durch Hausverkauf und Auszahlung.

Häufige Fragen

Das Vermoegen am Tag der Eheschliessung plus Erbschaften und Schenkungen waehrend der Ehe. Wird indexiert (an Inflation angepasst) bis zum Scheidungsstichtag.
Im Streitfall ja — ein gerichtlich bestellter Sachverstaendiger erstellt ein Verkehrswertgutachten (Kosten: 1.500-3.500 Euro). Einigen sich die Ehegatten, ist eine einvernehmliche Schaetzung moeglich.
Ja. Statt barer Auszahlung uebertraegt der zahlende Ehegatte z.B. seine Haushaelfte. Steuervorteil: Keine Grunderwerbsteuer bei Uebertragung im Rahmen der Scheidungsvereinbarung.
3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung. Danach ist der Anspruch verjaehrt.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.