Einmalige Steuer beim Immobilienkauf — in Hessen 6 Prozent des Kaufpreises.
Definition
Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die beim Kauf einer Immobilie faellig wird. Die Hoehe variiert je Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. In Hessen liegt der Satz bei 6 Prozent. Rechtsgrundlage: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis inklusive uebernommener Lasten (z.B. Rentenzahlungen an Alteigentuemer).
Ein Ehepaar kauft ein Haus in Frankfurt fuer 750.000 Euro. Grunderwerbsteuer in Hessen: 6 Prozent = 45.000 Euro. Das Geld muss bereits kurz nach Notartermin bereitstehen — Banken finanzieren Kaufnebenkosten selten mit.
Häufige Fragen
Laut Gesetz sind beide gesamtschuldnerisch haftbar. Im Kaufvertrag wird sie aber fast immer dem Kaeufer auferlegt.
Bei Erbschaft, Schenkung unter nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder), Scheidung und bei Kaeufen unter 2.500 Euro. Auch bei Umwandlungen im Familienkreis oft steuerfrei.
Bei selbstgenutzten Immobilien nein. Bei Vermietung oder Gewerbe zaehlt sie zu den Anschaffungskosten und wird ueber die Abschreibungsdauer (50 Jahre beim Gebaeudeteil) abgeschrieben.
Hessen bietet das sogenannte Hessengeld: bis zu 10.000 Euro pro Erwachsenem plus 5.000 Euro pro Kind, ausgezahlt ueber 10 Jahre. Effektive Reduktion der Belastung, aber formal keine Steuerbefreiung.