Beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Grundbuchumschreibung — gesetzlich Pflicht beim Immobilienkauf.
Definition
Beim Immobilienkauf ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben (§ 311b BGB). Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag, belehrt beide Parteien neutral ueber die rechtlichen Folgen, veranlasst die Grundbucheintragung und verwaltet oft das Kaufpreis-Treuhandkonto (Notaranderkonto). Der Notar ist neutral — weder fuer Kaeufer noch Verkaeufer.
Wichtige Fakten
Notarkosten: ca. 1,2-1,5 Prozent des Kaufpreises
Grundbucheintragung: zusaetzlich 0,5 Prozent
Zahlt typisch der Kaeufer (im Kaufvertrag festgelegt)
Notar wird typisch vom Kaeufer ausgewaehlt
Praxisbeispiel
Kaufpreis 600.000 Euro in Frankfurt: Notarkosten ca. 7.200 Euro, Grundbuchamt ca. 3.000 Euro — gesamt ca. 10.200 Euro. Zzgl. Grunderwerbsteuer 36.000 Euro (6 Prozent Hessen). Zeitraum zwischen Beurkundung und Grundbucheintrag: typisch 6-10 Wochen.
Häufige Fragen
Im Kaufvertrag steht typisch der Kaeufer — er zahlt auch die Kosten. Beide Parteien muessen aber zustimmen. Der Notar muss neutral handeln, egal wer ihn beauftragt.
Der Notar liest den kompletten Kaufvertrag vor (30-60 Minuten), erlaeutert unklare Punkte und beantwortet Fragen. Beide Parteien unterzeichnen. Danach setzt er die Eintragung im Grundbuch in Gang.
Pflicht: Der Vertragsentwurf muss Privatkaeufern mindestens 14 Tage vor Beurkundung vorliegen (Verbraucherschutzgesetz). Das gibt Zeit zur Pruefung durch einen Rechtsanwalt.
Typisch per Notaranderkonto: Sobald alle Voraussetzungen erfuellt sind (Vorkaufsrechte abgelehnt, Grundschuldeintragung vorbereitet, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt), fordert der Notar zum Zahlung auf.