Definition

Das Grundbuch ist das oeffentliche Register ueber Grundstuecke und Rechte daran (Grundbuchordnung). Es wird beim Amtsgericht gefuehrt und hat drei Abteilungen: Abteilung I (Eigentuemer), Abteilung II (Lasten wie Niessbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie Grundschulden). Nur mit Eintragung im Grundbuch wird man wirksam Eigentuemer.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Beim Hauskauf in Frankfurt-Nordend zeigt der Grundbuchauszug: Abteilung I: Aktuelle Eigentuemerin Frau Mueller. Abteilung II: Wegerecht des Nachbarn, Wohnrecht der Mutter (70). Abteilung III: Grundschuld 200.000 Euro fuer Sparkasse. Diese Belastungen muss der Kaeufer pruefen und ggf. loeschen lassen.

Häufige Fragen

Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann: Eigentuemer, Kaufinteressenten mit Vollmacht, Notare, Banken, Gerichte. Fuer Kaufinteressenten gibt der Verkaeufer oder sein Makler einen Auszug frei.
Ein einfacher unbeglaubigter Auszug kostet 10-20 Euro beim Amt. Online ueber das Grundbuchportal ca. 15-25 Euro. Der Notar holt ihn typisch vor dem Kaufvertrag ein.
Alte Eintragungen, die oft nicht mehr relevant sind (z.B. eingetragene Grundschuld einer laengst abgeloesten Hypothek). Diese sollten vor dem Verkauf geloescht werden — Loeschungsbewilligung bei der Bank anfordern.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.