Definition
Das Grundbuch ist das oeffentliche Register ueber Grundstuecke und Rechte daran (Grundbuchordnung). Es wird beim Amtsgericht gefuehrt und hat drei Abteilungen: Abteilung I (Eigentuemer), Abteilung II (Lasten wie Niessbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie Grundschulden). Nur mit Eintragung im Grundbuch wird man wirksam Eigentuemer.
Wichtige Fakten
- Fuehrt das Grundbuchamt beim zustaendigen Amtsgericht
- Kostenpflichtiger Auszug: ca. 15-25 Euro online, 10-20 Euro beim Amt
- Nicht oeffentlich zugaenglich — nur berechtigte Personen (Eigentuemer, Kaufinteressenten mit Vollmacht)
- Eintragungen geniessen oeffentlichen Glauben (Gutglaubensschutz)
Praxisbeispiel
Beim Hauskauf in Frankfurt-Nordend zeigt der Grundbuchauszug: Abteilung I: Aktuelle Eigentuemerin Frau Mueller. Abteilung II: Wegerecht des Nachbarn, Wohnrecht der Mutter (70). Abteilung III: Grundschuld 200.000 Euro fuer Sparkasse. Diese Belastungen muss der Kaeufer pruefen und ggf. loeschen lassen.
Häufige Fragen
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