Definition

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben (§ 2032 BGB). Sie verwaltet den Nachlass gemeinsam — jeder Erbe hat einen ideellen Anteil, aber keine Einzelrechte an einzelnen Gegenstaenden. Fuer wichtige Entscheidungen (Verkauf, Renovierung, Vermietung) ist Einstimmigkeit noetig. Die Gemeinschaft endet erst mit der Erbauseinandersetzung.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus in Frankfurt. Geschwister A und B wollen verkaufen, Geschwister C moechte selbst einziehen und die anderen auszahlen. C zahlt A und B je ein Drittel des Verkehrswerts aus, uebernimmt alleine das Haus und lassen sich per notariellem Erbteilsvertrag auseinandersetzen. Alternativ: Wird keine Einigung erzielt, bleibt nur die Teilungsversteigerung.

Häufige Fragen

Niemand allein. Ein Verkauf braucht Einstimmigkeit. Wenn ein Erbe blockiert, bleibt nur die Teilungsversteigerung — die meist 20-30 Prozent unter Marktwert endet.
Ja, ein Erbe kann seinen Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen — aber nicht einen konkreten Gegenstand. Die anderen Erben haben ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
Bis zur Erbauseinandersetzung — das kann Tage oder Jahrzehnte dauern. Jeder Erbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.
Abhaengig vom Nachlasswert. Bei 500.000 Euro Nachlass ca. 2.000-3.500 Euro Notarkosten. Bei komplexen Faellen mit Gutachter (Verkehrswert, Teilung) kommen weitere Kosten hinzu.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.