Definition
Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG zwingt die Aufloesung einer Bruchteils- oder Erbengemeinschaft. Jeder Miteigentuemer kann sie beantragen, auch gegen den Willen der anderen. Das Haus wird zwangsweise versteigert, der Erloes geteilt. Problem: Versteigerungen erzielen typisch 20-30 Prozent unter Marktwert — am Ende verlieren alle Beteiligten.
Wichtige Fakten
- Jeder Miteigentuemer kann beantragen — keine Einstimmigkeit noetig
- Verfahrensdauer: 6-18 Monate beim Amtsgericht
- Erloes: typisch 70-80 Prozent des Marktwerts
- Verfahrenskosten: ca. 3-5 Prozent des Versteigerungserloeses
Praxisbeispiel
Drei Erben streiten um ein Frankfurter Haus (Verkehrswert 800.000 Euro). Ein Erbe beantragt die Teilungsversteigerung. Das Haus wird fuer 620.000 Euro versteigert (25 Prozent unter Wert). Verfahrenskosten: ca. 25.000 Euro. Jeder Erbe bekommt statt 266.000 Euro (bei normalem Verkauf) nur 198.000 Euro — 68.000 Euro Verlust pro Erbe.
Häufige Fragen
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