Definition

Die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG zwingt die Aufloesung einer Bruchteils- oder Erbengemeinschaft. Jeder Miteigentuemer kann sie beantragen, auch gegen den Willen der anderen. Das Haus wird zwangsweise versteigert, der Erloes geteilt. Problem: Versteigerungen erzielen typisch 20-30 Prozent unter Marktwert — am Ende verlieren alle Beteiligten.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Drei Erben streiten um ein Frankfurter Haus (Verkehrswert 800.000 Euro). Ein Erbe beantragt die Teilungsversteigerung. Das Haus wird fuer 620.000 Euro versteigert (25 Prozent unter Wert). Verfahrenskosten: ca. 25.000 Euro. Jeder Erbe bekommt statt 266.000 Euro (bei normalem Verkauf) nur 198.000 Euro — 68.000 Euro Verlust pro Erbe.

Häufige Fragen

Nur durch Einigung mit den anderen Miteigentuemern — entweder einer zahlt die anderen aus, oder ihr verkauft gemeinsam freihaendig. Wird der Versteigerungsantrag gestellt, gibt es nur noch kurze Stoppmoeglichkeiten.
Ja. Als Miteigentuemer koennen Sie mitbieten und bei hoechstem Gebot den Zuschlag erhalten — dann sind Sie Alleineigentuemer. Allerdings muessen Sie den vollen Preis bar zahlen (inkl. Auszahlung der anderen).
Fast immer. Ein geordneter Verkauf erzielt 20-30 Prozent mehr als eine Teilungsversteigerung. Ein erfahrener Makler kann vermitteln, auch zwischen zerstrittenen Erben.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.