Definition
Der Pflichtteilsergaenzungsanspruch nach § 2325 BGB schuetzt pflichtteilsberechtigte Angehoerige (Ehegatten, Kinder, in manchen Faellen Eltern) vor Enterbung durch Schenkungen zu Lebzeiten. Schenkungen in den letzten 10 Jahren vor dem Todesfall werden dem Nachlass fiktiv zugerechnet. Pro Jahr Zeitablauf schmilzt der Anspruch um 10 Prozent ab — nach 10 Jahren ist er komplett weg.
Wichtige Fakten
- 10-Jahres-Frist mit jaehrlichem Abschmelzen um 10 Prozent
- Ausnahme bei Niessbrauch-Vorbehalt: Frist beginnt NICHT zu laufen
- Gilt auch fuer Schenkungen an dritte Personen (nicht nur Familie)
- Pflichtteil = Haelfte des gesetzlichen Erbteils
Praxisbeispiel
Vater (Witwer) schenkt 2020 sein Haus (800.000 Euro) an Tochter A. 2026 stirbt er — nach 6 Jahren sind 60 Prozent der Frist abgelaufen, also 40 Prozent des Schenkungswerts (320.000 Euro) werden dem Nachlass fiktiv zugerechnet. Sohn B (enterbt) hat Anspruch auf Pflichtteil = 1/4 (Haelfte des gesetzlichen Erbteils) = 80.000 Euro, den er von Schwester A einfordern kann.
Häufige Fragen
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