Definition

Der Niessbrauch nach § 1030 BGB ist ein lebenslanges, unvererbliches Nutzungsrecht an einer Sache. Bei Immobilien erlaubt er dem Niessbrauchnehmer, die Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten — obwohl das Eigentum jemand anderem gehoert. Oft genutzt bei Schenkungen an Kinder, damit die Eltern weiter in ihrem Haus wohnen bleiben koennen.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Frau Schmidt (70) ueberschreibt ihr Haus in Frankfurt-Westend (Verkehrswert 1,2 Mio Euro) an ihre Tochter und behaelt sich ein lebenslanges Niessbrauchsrecht vor. Der Niessbrauch wird steuerlich mit ca. 40 Prozent des Verkehrswerts bewertet (abhaengig vom Alter) — die Bemessungsgrundlage fuer die Schenkungssteuer sinkt auf ca. 720.000 Euro. Da der Freibetrag fuer Kinder 400.000 Euro betraegt, muss die Tochter nur auf 320.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

Häufige Fragen

Der Niessbraucher, da er die Immobilie nutzt. Grosse Reparaturen (Dach, Heizung) traegt der Eigentuemer, laufende Kosten der Niessbraucher.
Nein. Niessbrauch ist hoechstpersoenlich und nicht uebertragbar. Er endet mit dem Tod des Berechtigten.
Das Wohnrecht erlaubt nur das Bewohnen. Der Niessbrauch erlaubt zusaetzlich Vermietung und Ertragsziehung — ist also umfassender und steuerlich wertvoller.
Jahresnettomiete x Kapitalwertfaktor (aus Anlage 9 BewG). Der Faktor richtet sich nach Alter und Geschlecht. Je juenger der Niessbraucher, desto hoeher der Abzug.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.