Definition

Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Vermoegensuebertragungen zu Lebzeiten erhoben. Rechtsgrundlage: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Freibetraege und Steuersaetze sind identisch mit der Erbschaftsteuer — nur anders als bei der Erbschaft koennen die Freibetraege alle 10 Jahre neu genutzt werden. Das macht frueh beginnende Schenkungen attraktiv.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Vater schenkt Tochter ein Haus (800.000 Euro Verkehrswert) 2020. Freibetrag 400.000 Euro. Steuerpflichtiger Betrag: 400.000 Euro, Steuersatz 15 Prozent (Klasse I, 300-600k) = 60.000 Euro Schenkungssteuer. Mit Niessbrauch-Vorbehalt (z.B. 30 Prozent Abschlag) nur 560.000 Euro Bemessungsgrundlage = 24.000 Euro Steuer.

Häufige Fragen

Alle 10 Jahre neu — bei Schenkung. Bei der Erbschaft nur einmal. Fruehzeitige Schenkung in 10-Jahres-Schritten kann mehrere Millionen steuerfrei uebertragen.
1. Niessbrauch-Vorbehalt (30-60 Prozent Abschlag je nach Alter des Schenkers). 2. Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren Wertes als vom Finanzamt angesetzt. 3. Aufteilung auf mehrere Beschenkte (mehr Freibetraege).
Ja. Der Notar meldet die Schenkung ans Finanzamt. Der Beschenkte muss eine Schenkungssteuererklaerung abgeben (Frist: 3 Monate nach Kenntnis).
Die Schenkung wird auf die Erbschaft angerechnet — der Freibetrag ist fuer diesen Zeitraum verbraucht. Nach 10 Jahren ist sie dann frei.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.