Definition

Die Reservierungsvereinbarung sichert einem Kaufinteressenten fuer einen begrenzten Zeitraum (meist 2-6 Wochen) das Vorkaufsrecht an einer Immobilie. Dafuer zahlt er eine Reservierungsgebuehr (typisch 0,5-1 Prozent des Kaufpreises). Wichtig: Reservierungsvereinbarungen ueber 10 Prozent des Kaufpreises sind notariell beurkundungspflichtig (§ 311b BGB), sonst nichtig. Der BGH hat 2023 viele Klauseln fuer unwirksam erklaert.

Wichtige Fakten

Praxisbeispiel

Interessent zahlt bei einem 500.000-Euro-Haus in Frankfurt 4.000 Euro Reservierungsgebuehr (0,8 Prozent). Nach 4 Wochen springt er ab, weil er woanders guenstiger bekommt. Makler behaelt die 4.000 Euro. Nach BGH-Urteil 2023 kann der Interessent das Geld oft zurueckfordern — viele Klauseln sind unwirksam.

Häufige Fragen

Nur in sehr engen Grenzen. Der BGH hat 2023 entschieden: Reservierungsgebuehren in AGB-Form (also vorformulierten Vertraegen) sind grundsaetzlich unwirksam. Individuelle Vereinbarungen sind zulaessig, aber selten.
Meist ja — auch ohne das BGH-Urteil. Klauseln, die die Gebuehr unabhaengig vom Kaufabschluss einbehalten, sind in vorformulierten Vertraegen unwirksam.
Selten. Ein ernsthaft kaufwilliger Interessent mit Finanzierungszusage bekommt auch ohne Reservierung den Zuschlag. Die Gebuehr ist oft ein Zeichen, dass der Verkaeufer andere Interessenten in der Hinterhand haelt.

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Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Berät seit über 150 erfolgreichen Vermittlungen Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt.