Definition
Die Vorfaelligkeitsentschaedigung (VFE) ist eine Gebuehr, die Banken bei vorzeitiger Kreditrueckzahlung verlangen. Sie kompensiert den entgangenen Zinsgewinn. Rechtsgrundlage: § 490 Abs. 2 BGB. Bei Immobilienverkauf haben Kreditnehmer ein ausserordentliches Kuendigungsrecht (Pflicht, berechtigtes Interesse, z.B. Verkauf). Die VFE ist auf 1 Prozent der Restschuld gedeckelt, wenn die Restlaufzeit ueber 1 Jahr betraegt.
Wichtige Fakten
- Max. 1 Prozent der Restschuld bei Restlaufzeit ueber 1 Jahr
- Max. 0,5 Prozent bei Restlaufzeit unter 1 Jahr
- Bei Immobilienverkauf: Anspruch auf Darlehensabloesung (berechtigtes Interesse)
- Alternative: Darlehen an Kaeufer uebertragen — oft guenstiger
Praxisbeispiel
Herr Kaiser hat 2019 ein Darlehen ueber 400.000 Euro aufgenommen (Zinssatz 1,5 Prozent, 15 Jahre Zinsbindung). 2026 verkauft er die Immobilie mit Restschuld 300.000 Euro. Die Bank verlangt VFE in Hoehe von 14.000 Euro (ca. 4,7 Prozent der Restschuld). Alternative: Kaeufer uebernimmt das Darlehen zu den gleichen Konditionen — VFE entfaellt.
Häufige Fragen
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