Über das Objekt
Dieses einseitig angebaute Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1984 befindet sich in gewachsener Wohnlage von Karben und bietet auf einem ca. 186 m² großen Grundstück ein durchdachtes Wohnkonzept für Paare oder Familien.
Die Wohnfläche von ca. 103 m² verteilt sich auf mehrere Ebenen und überzeugt durch eine klare Raumstruktur sowie funktionale Grundrisse. Der zentrale Lebensmittelpunkt des Hauses ist der offen gestaltete Wohn- und Essbereich im Obergeschoss mit Zugang zur sonnigen Südterrasse. Von hier aus eröffnet sich ein weiter Blick über die Umgebung und ins Grüne, ideal für entspannte Stunden im Freien.
Im Dachgeschoss befinden sich die privaten Rückzugsräume: ein Schlafzimmer mit angrenzender Loggia, ein Kinderzimmer sowie ein Tageslichtbad mit Dusche. Ergänzend steht im Untergeschoss ein weiterer Raum zur Verfügung, der sich flexibel als Gäste-, Arbeits- oder Hobbyzimmer nutzen lässt. Zudem befinden sich hier der Heizungsraum, ein Gäste-WC sowie der direkte Zugang zur Garage.
Im Jahr 2018 wurden Renovierungsarbeiten durchgeführt, darunter neue Bodenfliesen im Wohn-/Essbereich sowie ein Innenanstrich. Insgesamt befindet sich die Immobilie in einem gepflegten Zustand.
Der Außenbereich ist pflegeleicht angelegt und bietet neben der Terrasse einen kleinen Gartenbereich sowie zusätzliche Sitzmöglichkeiten.
Anfrage senden
Über ImmoScout24 können Sie uns eine Anfrage zu diesem Objekt senden.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande (z. B. Bestätigung des Objekt-Exposés oder Abschluss eines Suchkundenvertrages).
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage (§§ 656a ff. BGB), die seit dem 23.12.2020 gelten. Demnach beträgt die Courtage für Käufer und Verkäufer regelmäßig jeweils 3,57 % des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.
Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.