Wer in Frankfurt eine Immobilie kauft, stößt im GrundbuchDas Grundbuch ist ein amtliches Register beim Grundbuchamt, das Eigentumsverhältnisse und Belastungen an Grundstücken dokumentiert. mancher Häuser auf einen ungewohnten Eintrag: Erbbaurecht. Im Volksmund nennt man das bis heute Erbpacht – obwohl die alte Erbpacht aus dem 19. Jahrhundert juristisch längst durch das Erbbaurecht abgelöst wurde. Praktisch heißt das: Sie kaufen das Haus, aber nicht das Grundstück. Für den Boden zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer.

Das Modell stammt ursprünglich aus dem Jahr 1919 und sollte einfachen Leuten den Hausbau ermöglichen, ohne den hohen Grundstückspreis stemmen zu müssen. Heute spielt es vor allem eine Rolle, wenn Kirchen, Stiftungen oder Kommunen Bauland nicht verkaufen, sondern nur „verleihen" wollen. Im Frankfurter Raum sind das oft Grundstücke der katholischen oder evangelischen Kirche sowie der Stadt selbst. → Alle Ratgeber-Artikel im Überblick

Dieser Ratgeber erklärt, was Erbpacht im Jahr 2026 wirklich bedeutet, wie hoch der Erbbauzins üblicherweise ausfällt, was nach Vertragsende passiert und wann sich der Kauf einer Immobilie auf fremdem Grund tatsächlich lohnt.

Was ist Erbpacht – und was hat das mit dem Erbbaurecht zu tun?

Juristisch korrekt ist heute der Begriff ErbbaurechtDas Erbbaurecht (§§ 1012 ff. BGB, ErbbauRG 1919) ist das veräußerbare und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.. Geregelt ist es in den §§ 1012 ff. BGB sowie im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) von 1919. Die historische „Erbpacht" wurde mit Inkrafttreten des BGB 1900 abgeschafft – der Begriff hält sich aber hartnäckig im Sprachgebrauch.

Im Kern handelt es sich um ein grundstücksgleiches Recht: Der Erbbauberechtigte darf auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten, nutzen und vererben – obwohl ihm der Boden nicht gehört. Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen und kann wie eine Immobilie verkauft, beliehen und vererbt werden.

Kurz gesagt: Beim Hauskauf auf Erbpacht zahlen Sie zweimal – einmal den Kaufpreis für das Gebäude und zusätzlich jedes Jahr den Erbbauzins für das Grundstück. Dafür liegt der Einstiegspreis oft 30 bis 50 Prozent unter dem Volleigentum.

So ist der Erbbaurechtsvertrag aufgebaut

Der Erbbaurechtsvertrag wird notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstdauer gibt es nicht. In der Praxis liegen die Laufzeiten zwischen 75 und 99 Jahren. Banken finanzieren Erbpacht-Immobilien typischerweise nur, wenn die Restlaufzeit deutlich über der Tilgungsdauer des Darlehens liegt – als Faustregel gilt: mindestens 40 Jahre Restlaufzeit.

Folgende Schritte gehören zu einem geordneten Erbbaurecht-Kauf:

  1. Grundbucheinsicht – Restlaufzeit, Höhe und Anpassungsklausel des Erbbauzinses, Heimfallregelung und Zustimmungsvorbehalte prüfen.
  2. Wertermittlung – Eine professionelle Immobilienbewertung berücksichtigt Restlaufzeit und Erbbauzins-Niveau.
  3. Finanzierungszusage einholen – nicht jede Bank finanziert Erbbaurechte; Sparkassen und Volksbanken sind hier oft entgegenkommender.
  4. Zustimmung des Grundstückseigentümers – beim Kauf einer bestehenden Erbpacht-Immobilie meist Vertragsbestandteil.
  5. Notarielle Beurkundung – sowohl der Erbbaurechtsvertrag als auch der Kauf des bestehenden Erbbaurechts müssen vom NotarDer Notar beurkundet Kauf- und Erbbaurechtsverträge und veranlasst die Grundbuchumschreibung. Gebühren sind im GNotKG gesetzlich geregelt. beurkundet werden.
  6. Eintragung im Grundbuch – das Erbbaurecht erhält ein eigenes Grundbuchblatt; Hypotheken werden hier eingetragen.

Erbbauzins berechnen – das zahlen Sie pro Jahr

Der ErbbauzinsDer Erbbauzins ist die wiederkehrende Vergütung, die der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt. Üblich sind 3-6 % des Grundstückswerts pro Jahr. ist die jährliche Vergütung an den Grundstückseigentümer. Üblich sind 3 bis 6 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr. Kirchen und Kommunen bewegen sich oft am unteren Rand (3-4 %), private Eigentümer eher am oberen (5-6 %).

Damit der Zins nicht über Jahrzehnte real entwertet wird, enthält fast jeder Vertrag eine WertsicherungsklauselVertragliche Anpassungsregel, die den Erbbauzins an einen Index (meist Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts) koppelt. Sie schützt den Grundstückseigentümer vor Geldentwertung über die Vertragslaufzeit.. Sie koppelt den Erbbauzins an den Verbraucherpreisindex und erlaubt die Anpassung in der Regel alle drei Jahre. Bei Wohnimmobilien ist die Anpassung nach § 9a ErbbauRG begrenzt – der Zins darf nicht stärker steigen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Grundstückswert Erbbauzins-Satz Pro Jahr
250.000 € 4,0 % 10.000 €
400.000 € 4,0 % 16.000 €
400.000 € 5,0 % 20.000 €
600.000 € 4,5 % 27.000 €
Frankfurter Mittelwert 4,0 % ~16.000 €/Jahr

Steuerlicher Hinweis: Bei selbstgenutzten Immobilien ist der Erbbauzins keine Werbungs­kostenposition. Bei vermieteten Immobilien können Sie den Erbbauzins als Werbungskosten in der Anlage V geltend machen. Die Grunderwerbsteuer in Hessen (6 %) beim Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts wird auf den Kaufpreis plus den kapitalisierten Erbbauzins berechnet – das kann den steuerpflichtigen Wert deutlich erhöhen. Nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist gelten dieselben Regeln wie beim Volleigentum.

Quellen: §§ 1012 ff. BGB · § 9a ErbbauRG (Wertsicherungsklausel bei Wohnzwecken) · Statistisches Bundesamt (Verbraucherpreisindex). Die Bandbreite des Erbbauzins-Satzes (3-6 %) beruht auf Erfahrungswerten der Frankfurter Maklerpraxis sowie typischen Konditionen kirchlicher und kommunaler Verpächter.

Erbpacht-Rechner: Was zahlen Sie pro Jahr?

Geben Sie Grundstückswert, Erbbauzins-Satz und Restlaufzeit ein – der Rechner zeigt Ihnen die jährliche Belastung sowie die kumulierte Summe über die gesamte Restlaufzeit (mit konservativ angenommener Inflationsanpassung von 2 % pro Anpassungsperiode).

Erbbauzins-Rechner

Werte sind Schätzungen, ersetzen keine Einzelfallberechnung

Erbbauzins pro Jahr (Start) 16.800 €
Pro Monat 1.400 €
Kumuliert über Restlaufzeit (mit Indexierung) 2.715.420 €

Vergleich: Erbpacht vs. Volleigentum über 50 Jahre

Was ist über die Laufzeit wirklich günstiger? Beispielrechnung für eine Reihenhaus-Immobilie mit 420.000 € Grundstückswert und 4 % Erbbauzins (mit Indexierung), verglichen mit Volleigentum (Kaufpreis Grundstück + einmalige Grunderwerbsteuer 6 % Hessen, ohne Notar/Grundbuch).

Kostenposition Erbpacht Volleigentum
Grundstücks-Kaufpreis 0 € 420.000 €
Grunderwerbsteuer (6 % Hessen) ~1.000 € (auf kap. Zins) 25.200 €
Erbbauzins über 50 Jahre (indexiert) ~1,4 Mio. € 0 €
Restwert / Eigentum nach 50 Jahren Erbbaurecht (abhängig von Restlaufzeit) Grundstück + Wertsteigerung
Summe (kumuliert) ~1,4 Mio. € ~445.000 € + Grundstückswert

Auf den ersten Blick scheint Volleigentum klar überlegen. Entscheidend ist aber, was Sie mit dem nicht gebundenen Eigenkapital machen. Wer die 420.000 € nicht ins Grundstück steckt, sondern alternativ anlegt (Aktien, ETF, Immobilien-Fonds), kann je nach Marktentwicklung deutlich besser fahren – das klassische Argument für Erbpacht. Wer hingegen nicht aktiv investiert, fährt mit Volleigentum meist besser. Eine professionelle Wertermittlung der konkreten Immobilie sollte vor jeder Entscheidung stehen.

Vor- und Nachteile von Erbpacht

Erbpacht ist weder pauschal gut noch schlecht – sie ist ein anderes Modell. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede zum klassischen Volleigentum.

Vorteile

Niedrigerer Einstiegspreis, geringerer Eigenkapitalbedarf, Wegfall der Grunderwerbsteuer auf den Bodenanteil, oft soziale Konditionen bei Kirchen und Kommunen, vererbbar und veräußerbar.

Bis zu 50 % weniger Anfangskosten

Nachteile

Erbbauzins über Jahrzehnte (in Summe oft mehr als der Grundstückspreis), Wertanpassung an Inflation, Zustimmungspflicht bei Verkauf, Heimfall am Vertragsende, schwierigere Finanzierung bei kurzer Restlaufzeit.

Geringerer Wiederverkaufswert

Wann es sich lohnt

Junge Familien mit wenig Eigenkapital, Restlaufzeit über 70 Jahre, niedriger Erbbauzins (≤ 4 %), gute Lage, soziale Verpächter wie Kirche oder Stadt.

Klassischer Anwendungsfall

Wann nicht

Restlaufzeit unter 40 Jahren, Erbbauzins über 6 %, privater Eigentümer mit harten Anpassungsklauseln, Lage mit hohem Bodenrichtwert (dort wäre Volleigentum die bessere Investition).

Finger weg
~16.000 €
durchschnittlicher Erbbauzins pro Jahr in Frankfurt (4 % auf 400.000 € Grundstückswert)

Modernisierung & Sanierung im Erbbaurecht

Wer auf eigenem Grund baut, entscheidet alleine. Im Erbbaurecht ist das anders: Bauliche Veränderungen, Anbauten, Aufstockungen oder umfassende Sanierungen sind in den meisten Verträgen zustimmungspflichtig. Der Grundstückseigentümer kann die Zustimmung an Auflagen knüpfen oder eine Anpassung des Erbbauzinses verlangen, wenn der Wert des Bauwerks wesentlich erhöht wird.

Bei rein erhaltenden Maßnahmen – neue Heizung, Fenstertausch, Dach decken, Bad renovieren – ist eine Zustimmung in der Regel nicht erforderlich. Sobald aber Substanz oder Kubatur verändert werden (Anbau, Wintergarten, Dachgeschossausbau, Photovoltaik mit Aufständerung), gehört der Vorgang notariell oder zumindest schriftlich abgesichert.

Praxistipp: Energetische Sanierungen nach GEG sind rechtlich Pflicht des Eigentümers – also des Erbbauberechtigten. Wer eine ältere Erbpacht-Immobilie übernimmt, sollte vorab mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung über GEG-Sanierungen treffen (Wer trägt was? Anpassung des Erbbauzinses? Verlängerung als Gegenleistung?). Mehr zu diesem Thema im Ratgeber Energieausweis & Immobilienverkauf.

Heimfall: was am Ende der Laufzeit passiert

Läuft der Erbbaurechtsvertrag aus, fällt das Grundstück mit allem, was darauf gebaut wurde, an den Grundstückseigentümer zurück. Das nennt sich HeimfallHeimfall bezeichnet das Zurückfallen von Grundstück und Bauwerk an den Grundstückseigentümer nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags. Der Erbbauberechtigte erhält eine Entschädigung – bei Wohnzwecken mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts (§ 27 ErbbauRG).. Klingt drastisch, ist aber gesetzlich abgefedert.

Nach § 27 ErbbauRG hat der Erbbauberechtigte beim Heimfall einen Entschädigungsanspruch in Höhe des VerkehrswertsDer Verkehrswert (§ 194 BauGB) ist der geschätzte Marktpreis einer Immobilie zum Bewertungsstichtag – die Grundlage für Kaufverhandlungen, Beleihung und Heimfall-Entschädigung. des Bauwerks. Bei Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden, beträgt die Entschädigung mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts – diese Untergrenze ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

In der Praxis kommt es zum eigentlichen Heimfall selten. Meistens wird der Vertrag rechtzeitig vor Ablauf neu verhandelt – mit angepasstem Erbbauzins und neuer Laufzeit. Wer eine Immobilie mit kurzer Restlaufzeit erwirbt, sollte unbedingt vor dem Kauf mit dem Grundstückseigentümer die Verlängerungsmöglichkeiten besprechen und idealerweise schriftlich festhalten lassen.

„Eine Erbpacht-Immobilie mit 30 Jahren Restlaufzeit ist nicht günstig – sie ist eine Wette darauf, dass der Eigentümer verlängert. Wir empfehlen Käufern, vor dem Notartermin ein Verlängerungsgespräch zu führen und die Konditionen vertraglich abzusichern." — Christian Karsunke, Panthera Immobilien

Erbpacht-Immobilie verkaufen – das ist anders als beim Volleigentum

Erbbaurechte sind grundsätzlich frei veräußerbar. Allerdings enthält fast jeder Vertrag einen ZustimmungsvorbehaltKlausel im Erbbaurechtsvertrag, nach der der Verkauf des Erbbaurechts oder eine Belastung mit Hypothek nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers wirksam wird (§ 5 ErbbauRG). Bei unberechtigter Verweigerung kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden.: Der Grundstückseigentümer muss dem Käufer zustimmen. Verweigert er die Zustimmung ohne wichtigen Grund, kann sie gerichtlich ersetzt werden – ein Verfahren, das Monate dauern kann.

Der Wert einer Erbpacht-Immobilie hängt stark von der Restlaufzeit ab. Faustregeln aus der Praxis:

Wer eine Erbpacht-Immobilie verkaufen möchte, sollte den Erbbaurechtsvertrag vor dem Verkauf nochmal genau prüfen lassen und alle Anpassungen des Erbbauzinses, Modernisierungen und Zustimmungserfordernisse sauber dokumentieren. Eine professionelle Begleitung – inklusive Verhandlung mit dem Grundstückseigentümer – ist hier kein Luxus, sondern Wertschutz. Auch bei der Übertragung an Kinder oder Enkel ist das Erbbaurecht voll vererbbar und überschreibbar.

Banken-Finanzierung in Frankfurt – was klappt

Nicht jede Bank vergibt Darlehen für Erbbaurechte. Direktbanken und Online-Anbieter winken oft komplett ab. Lokal verankerte Häuser sind deutlich offener, weil sie die Frankfurter Verpächter (Kirchen, Stadt) und die Heimfall-Praxis kennen.

Erfahrungswerte aus der Frankfurter Vermittlungspraxis (Stand 2026):

Faustregeln, die Frankfurter Banken in der Praxis anlegen:

Pre-Kauf-Checkliste Erbpacht-Immobilie

Bevor Sie eine Erbpacht-Immobilie kaufen oder einen Notartermin ansetzen, sollten alle folgenden Punkte abgehakt sein. Diese Liste nutzen wir bei Panthera als interner Standard für jede Erbpacht-Vermittlung.

12-Punkte-Check vor dem Kauf

Erbpacht in Frankfurt am Main – die Praxis

In Frankfurt sind Erbpacht-Immobilien deutlich seltener als in Großstädten wie München oder Hamburg, kommen aber regelmäßig vor – vor allem in Stadtteilen mit historischer Kirchenpräsenz wie Sachsenhausen, Bornheim, Bockenheim oder dem Nordend. Auch die Stadt Frankfurt selbst vergibt einzelne Wohnbauflächen im Erbbaurecht, meist im sozialen Wohnungsbau.

Bei einem typischen Frankfurter Reihenhaus mit 350 m² Grundstück und einem Bodenrichtwert von 1.200 €/m² liegt der Grundstückswert bei rund 420.000 €. Bei einem üblichen Erbbauzins von 4 % entspricht das einer Jahresbelastung von etwa 16.800 € – also rund 1.400 € im Monat zusätzlich zur Tilgung. Diese Zahl muss im Finanzierungsplan auftauchen, sonst kippt der vermeintlich niedrige Einstiegspreis schnell ins Gegenteil.

Tipp aus der Praxis: Banken in Frankfurt finanzieren Erbpacht-Immobilien meist nur, wenn die Restlaufzeit die Tilgungsdauer um mindestens 10 Jahre überschreitet. Bei einem 25-jährigen Annuitätendarlehen sollten also mindestens 35 Jahre Restlaufzeit übrig sein. Bei kürzerer Restlaufzeit verlangen Banken erhöhte Eigenkapitalquoten oder Sondertilgungen.

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Häufige Fragen zur Erbpacht

Erbpacht ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Erbbaurecht (§§ 1012 ff. BGB, ErbbauRG). Der Käufer erwirbt nicht das Grundstück, sondern nur das Recht, darauf ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Für das Grundstück zahlt er einen jährlichen Erbbauzins an den Eigentümer.
Üblich sind 3 bis 6 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr. Bei einem Grundstückswert von 400.000 Euro ergibt das 12.000 bis 24.000 Euro Erbbauzins jährlich. Kirchen und Kommunen setzen oft niedrigere Sätze an als private Eigentümer.
Üblich sind 75 bis 99 Jahre. Eine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer gibt es nicht – die Laufzeit wird im Erbbaurechtsvertrag frei vereinbart und ins Grundbuch eingetragen.
Nach Vertragsende fällt das Grundstück mit dem Gebäude an den Eigentümer zurück (Heimfall). Der Erbbauberechtigte erhält eine Entschädigung – nach § 27 ErbbauRG bei Wohnzwecken mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks. Eine Verlängerung des Vertrags ist möglich, wenn beide Seiten zustimmen.
Ja, das Erbbaurecht ist veräußerbar und vererbbar. Allerdings muss der Grundstückseigentümer dem Verkauf in der Regel zustimmen. Je kürzer die Restlaufzeit, desto niedriger fällt der erzielbare Verkaufspreis aus.
Es kommt auf Restlaufzeit, Erbbauzins und Lage an. Bei Restlaufzeiten unter 40 Jahren wird die Finanzierung schwierig und der Wiederverkauf riskant. Bei Restlaufzeiten über 60 Jahren mit moderatem Erbbauzins kann Erbpacht eine kostengünstige Alternative zum Volleigentum sein – vor allem für junge Familien mit begrenztem Eigenkapital.
Hinweis Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Erbbaurechtsverträge, Heimfallregelungen und steuerliche Folgen (Grunderwerbsteuer, Werbungskosten, Spekulationsfrist) sind hochgradig individuell. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Ihren Steuerberater. Vollständiger Haftungsausschluss im Impressum.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt – auch bei besonderen Konstellationen wie Erbpacht. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.