Ein Grundstück verkaufen darf nur, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Gehört es mehreren Personen, müssen alle zustimmen. Den Preis bestimmen vor allem drei Dinge: der Bodenrichtwert der Lage, was und wie viel Sie darauf bauen dürfen, und ob das Grundstück erschlossen ist. Der Kaufvertrag wird immer notariell beurkundet. Notar, Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer. Steuern auf den Gewinn zahlen Sie als Verkäufer nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen. Bei einem unbebauten Grundstück gibt es dafür keine Ausnahme wegen Eigennutzung. Und ein Schritt überrascht viele: Bei unbebauten Grundstücken in Wohngebieten hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und muss sich erklären, bevor der Käufer ins Grundbuch kommt.

Dieser Ratgeber führt Sie durch den Verkauf eines unbebauten oder teilbaren Grundstücks in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Verkaufen Sie ein Haus mit Grundstück, finden Sie den passenden Ablauf in unserer Hausverkauf-Checkliste.

Grundstück verkaufen: der Ablauf in 7 Schritten

Ein Grundstücksverkauf dauert vom ersten Schritt bis zur Eintragung des Käufers im Grundbuch meist mehrere Monate. Die meiste Zeit kosten nicht die Verhandlungen, sondern Unterlagen, Behördenauskünfte und die Fristen nach dem Notartermin. Wer die ersten drei Schritte gründlich erledigt, verkürzt alles, was danach kommt.

  1. Eigentum und Belastungen klären. Der Grundbuchauszug zeigt, wer Eigentümer ist und welche Rechte auf dem Grundstück lasten: Wegerechte oder Leitungsrechte in Abteilung II, GrundschuldenEin im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, meist zur Absicherung eines Kredits. Beim Verkauf wird es in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht. in Abteilung III.
  2. Bebaubarkeit klären. Gibt es einen Bebauungsplan, legt er fest, was und wie viel gebaut werden darf. Gibt es keinen, muss sich ein Neubau in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Bei Zweifeln schafft eine Bauvoranfrage Klarheit.
  3. Wert ermitteln. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, dazu kommen Zu- und Abschläge für Bebaubarkeit, Erschließung, Zuschnitt und Belastungen.
  4. Unterlagen zusammenstellen. Flurkarte, Baulastenauskunft und Erschließungsbescheinigung brauchen bei den Ämtern oft mehrere Wochen.
  5. Käufer ansprechen und verhandeln. Private Bauherren, Bauträger und Investoren rechnen unterschiedlich. Lassen Sie sich die Finanzierung des Käufers vor dem Notartermin nachweisen.
  6. Notartermin. Der Notar entwirft und beurkundet den Kaufvertrag samt Auflassung, holt die Erklärung der Gemeinde zum VorkaufsrechtRecht der Gemeinde, anstelle des Käufers in einen Grundstückskaufvertrag einzutreten, etwa bei unbebauten Grundstücken in Wohngebieten (§§ 24 bis 28 BauGB). ein und meldet den Kauf dem Finanzamt.
  7. Kaufpreis und Umschreibung. Der Kaufpreis wird fällig, wenn der Notar die Voraussetzungen bestätigt. Nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt den Käufer ein. Ihre Grundschulden werden gelöscht.

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde

Bei unbebauten Grundstücken in Gebieten, in denen vorwiegend Wohngebäude errichtet werden dürfen, steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB). Dasselbe gilt unter anderem in Sanierungsgebieten und im Gebiet einer Erhaltungssatzung. Der Verkäufer muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitteilen (§ 28 Abs. 1 BauGB). In der Praxis übernimmt das der Notar.

„Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.“ § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB

Meist verzichtet die Stadt schon nach kurzer Zeit. Planen Sie die drei Monate trotzdem als längste Wartezeit ein, wenn Sie zum Beispiel einen Anschlusskauf finanzieren. Übt die Gemeinde ihr Recht aus, tritt sie anstelle des Käufers in den Vertrag ein.

Was ist mein Grundstück wert?

Der Wert eines Grundstücks ergibt sich aus der Lage, aus dem, was darauf gebaut werden darf, und aus dem Erschließungszustand. Der BodenrichtwertDurchschnittlicher Lagewert des Bodens pro Quadratmeter für eine Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen (§ 196 BauGB). ist der Ausgangspunkt, aber nicht der Verkaufspreis. Er beschreibt ein gedachtes Durchschnittsgrundstück der Zone. Ihr Grundstück weicht davon fast immer ab.

Alle 2 Jahre
werden die Bodenrichtwerte mindestens neu ermittelt, jeweils zu Jahresbeginn (§ 196 Abs. 1 BauGB). In Hessen sind sie kostenlos im Portal BORIS-Hessen abrufbar.

Die Werte für die Frankfurter Stadtteile und wie Sie sie lesen, finden Sie in unserem Ratgeber Bodenrichtwert Frankfurt. Diese Punkte verschieben den Preis gegenüber dem Richtwert:

Bauträger rechnen dabei anders als private Käufer. Sie gehen vom späteren Verkaufserlös der Wohnungen oder Häuser aus und ziehen Baukosten, Nebenkosten, Finanzierung und ihren Gewinn ab. Was übrig bleibt, können sie für den Boden zahlen. Deshalb liegen Angebote für dasselbe Grundstück oft weit auseinander. Wie die einzelnen Bewertungsverfahren funktionieren, erklärt unser Ratgeber Immobilienwert ermitteln.

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Welche Unterlagen brauchen Sie für den Grundstücksverkauf?

Für den Grundstücksverkauf brauchen Sie andere Unterlagen als für ein Haus: Grundriss und Energieausweis entfallen, dafür wollen Käufer genau wissen, was sie bauen dürfen und was auf dem Grundstück lastet. Fordern Sie die Auskünfte früh an, einige Ämter brauchen mehrere Wochen.

Checkliste: Unterlagen für den Grundstücksverkauf

Ein Bauvorbescheid ist kein Muss, aber ein starkes Verkaufsargument. Er sagt dem Käufer verbindlich, ob sein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, und nimmt ihm damit das größte Risiko ab.

Grundstück an Bauträger, Privatkäufer oder Investor verkaufen?

Wer Ihr Grundstück kauft, hängt vor allem von Größe und Baurecht ab. Ein Bauplatz für ein Einfamilienhaus spricht private Bauherren an, ein großes Grundstück mit Baurecht für mehrere Wohnungen vor allem Bauträger und Investoren. Die Gruppen unterscheiden sich darin, wie sie rechnen, wie schnell sie zahlen und welche Bedingungen sie stellen.

Privater Bauherr

Kauft für das eigene Haus und orientiert sich an Vergleichspreisen. Braucht eine Finanzierungszusage seiner Bank. Passt zu Einzelbauplätzen in Wohngebieten.

Bauträger

Rechnet vom späteren Verkaufserlös zurück und kauft auch große Flächen. Möchte oft erst kaufen, wenn die Baugenehmigung vorliegt, und verlangt dafür Rücktrittsrechte.

Investor

Baut, um langfristig zu vermieten. Interessant bei Grundstücken für Mehrfamilienhäuser in gefragten Lagen.

Beim Verkauf an einen Bauträger lohnt der genaue Blick in den Vertragsentwurf. Hängt der Kauf an einer Baugenehmigung, sollten eine feste Frist, die Folgen eines Rücktritts und die Absicherung des Kaufpreises klar geregelt sein. Sonst ist Ihr Grundstück über Monate blockiert, ohne dass sicher ist, dass der Verkauf zustande kommt.

Welche Kosten hat der Verkäufer?

Die größten Nebenkosten eines Grundstückskaufs trägt der Käufer. Nach § 448 Abs. 2 BGB zahlt er die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassung und die Eintragung im Grundbuch. Auch die Grunderwerbsteuer von 6 Prozent in Hessen übernimmt in der Regel der Käufer. Auf Sie als Verkäufer entfallen vor allem diese Posten:

Posten Verkäufer Käufer
Notar für Kaufvertrag und Auflassung nein ja
Eintragung des Käufers im Grundbuch nein ja
Grunderwerbsteuer (6 % in Hessen) nein ja
Löschung der eigenen Grundschulden ja nein
Unterlagen und Behördenauskünfte ja nein
Vermessung bei einer Teilung meist ja nach Vereinbarung
Gutachten (freiwillig) ja nein
Maklerprovision nach Vereinbarung nach Vereinbarung

Bei der Maklerprovision gibt es einen Unterschied zum Hausverkauf: Die Regeln zur Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer (§§ 656a bis 656d BGB) gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Beim unbebauten Grundstück ist die Verteilung frei vereinbar. Mehr dazu in unseren Ratgebern zu Maklerkosten, Notarkosten und zur Grunderwerbsteuer in Hessen.

Welche Steuern fallen beim Grundstücksverkauf an?

Beim Verkauf eines privaten Grundstücks fällt Einkommensteuer auf den Gewinn nur an, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Liegt der Kauf länger zurück, ist der Gewinn steuerfrei. Für unbebaute Grundstücke gelten dabei drei Besonderheiten.

10 Jahre
Spekulationsfrist für private Grundstücke. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz.

Wie Sie die Frist berechnen und welche Ausnahmen es bei bebauten Immobilien gibt, lesen Sie im Ratgeber Immobilie steuerfrei verkaufen. Gehört das Grundstück mehreren Erben, hilft unser Ratgeber zum Verkauf in der Erbengemeinschaft.

Grundstück teilen und verkaufen

Viele Eigentümer in Frankfurt und im Taunus besitzen ein großes Gartengrundstück, auf dem ein zweites Haus Platz hätte. Ob Sie einen Teil davon als Bauplatz verkaufen können, hängt vom Baurecht, von der Zufahrt und von den Abständen zum bestehenden Haus ab. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Bebaubarkeit prüfen. Ist ein Haus in zweiter Reihe nach Bebauungsplan oder nach § 34 BauGB zulässig? Eine Bauvoranfrage gibt Ihnen und dem Käufer Sicherheit.
  2. Zufahrt und Leitungen sichern. Liegt der neue Bauplatz hinter Ihrem Haus, braucht er eine gesicherte Zufahrt, meist über eine Baulast und eine Grunddienstbarkeit.
  3. Teilung genehmigen lassen. In Hessen braucht die Teilung eines bebauten Grundstücks die Genehmigung der Bauaufsicht, alternativ eine Bescheinigung der Vermessungsstelle (§ 7 HBO). Geprüft wird vor allem, ob das bestehende Haus nach der Teilung noch die nötigen Abstandsflächen einhält. Liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans, darf die Teilung ihm nicht widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB).
  4. Vermessen lassen. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Katasteramt bildet das neue Flurstück. Sie können eine noch nicht vermessene Teilfläche auch vorher verkaufen. Der Kaufvertrag beschreibt sie dann über einen Lageplan.
  5. Bank einbinden. Lastet eine Grundschuld auf dem ganzen Grundstück, muss die Bank die verkaufte Teilfläche freigeben.

Denken Sie auch an die Steuer: Ein abgetrennter Gartenteil wird nicht automatisch so behandelt wie Ihr selbst bewohntes Haus. Und wer mehrere Bauplätze bildet, sollte die Drei-Objekt-Grenze kennen.

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Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf

Ja. Vorgeschrieben ist beim Grundstücksverkauf nur der Notar, denn der Kaufvertrag muss beurkundet werden. Ohne Makler übernehmen Sie Wertermittlung, Unterlagen, Käufersuche, Verhandlung und die Prüfung der Finanzierung des Käufers selbst. Worauf es dabei ankommt, zeigt unser Leitfaden Privat verkaufen.
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch. Der Verkäufer zahlt die Löschung seiner eigenen Grundschulden. Im Kaufvertrag kann eine andere Verteilung vereinbart werden.
Bei unbebauten Grundstücken in Gebieten, in denen vorwiegend Wohngebäude gebaut werden dürfen, und in bestimmten Satzungsgebieten steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu (§ 24 BauGB). Der Notar teilt der Stadt den Kaufvertrag mit. Sie kann das Vorkaufsrecht nur binnen drei Monaten ausüben (§ 28 Abs. 2 BauGB). Meist verzichtet sie, das Grundbuchamt trägt den Käufer erst danach ein.
Rechnen Sie vom Start der Vermarktung bis zur Eintragung des Käufers im Grundbuch mit mehreren Monaten. Zeit kosten vor allem Behördenauskünfte, die Finanzierung des Käufers und nach dem Notartermin die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht, für die sie bis zu drei Monate Zeit hat.
Über ein Grundstück im Nachlass können die Erben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Alle Miterben müssen den Kaufvertrag unterschreiben. Vorher wird das Grundbuch auf die Erben berichtigt, meist mit Erbschein oder notariellem Testament. Für die Spekulationsfrist zählt der Erwerb durch den Erblasser.
Hinweis Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall und kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Steuerliche Folgen, Vertragsgestaltung und Baurecht hängen von den individuellen Umständen ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, einen Notar oder Fachanwalt und für Fragen zur Bebaubarkeit an die Bauaufsicht Ihrer Gemeinde. Vollständiger Haftungsausschluss im Impressum.
Christian Karsunke
Christian Karsunke
Geschäftsführer · Panthera Immobilien
Christian berät Eigentümer und Käufer im Frankfurter Immobilienmarkt. Mit über 150 erfolgreichen Vermittlungen und dem ImmoScout24 Award 2025 steht er für persönliche Beratung und lokale Marktkenntnis.